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Verbrenner-Aus ab 2035 vor weiterer Lockerung: Deutschland und Frankreich planen neuen EU-Kompromiss

zackkarias (CC0), Pixabay

Deutschland und Frankreich nähern sich beim Verbrenner-Aus an

Die Zukunft des Verbrennungsmotors in Europa könnte sich grundlegend verändern.

Deutschland und Frankreich arbeiten nach übereinstimmender Berichterstattung von „Handelsblatt“ und tagesschau an einer gemeinsamen Position zu den europäischen CO₂-Vorgaben für neue Pkw.

Dabei zeichnet sich eine Einigung ab, die über die bisherigen Lockerungspläne der EU-Kommission hinausgehen würde.

Im Mittelpunkt steht das für 2035 vorgesehene faktische Aus für neue Autos mit herkömmlichem Verbrennungsmotor.

Nach den ursprünglich vereinbarten EU-Regeln sollten die durchschnittlichen CO₂-Emissionen neuer Pkw ab 2035 um 100 Prozent gegenüber dem maßgeblichen Ausgangswert sinken.

Damit wären neue Benzin- und Dieselfahrzeuge, die im Betrieb CO₂ ausstoßen, unter den regulären Flottengrenzwerten praktisch nicht mehr zulassungsfähig gewesen.

Deutschland drängt seit Längerem auf mehr Spielraum für Verbrennungsmotoren.

Frankreich hatte eine weitergehende Lockerung bislang zurückhaltender beurteilt.

Nun könnte ein deutsch-französischer Kompromiss den Weg für veränderte EU-Vorgaben ebnen.

Nur noch 90 Prozent CO₂-Reduktion ab 2035?

Der entscheidende Punkt des berichteten Kompromisspapiers betrifft die Emissionsgrenzwerte.

Demnach sollen Automobilhersteller ab 2035 ihre durchschnittlichen CO₂-Emissionen nur noch um 90 Prozent reduzieren müssen.

Die verbleibenden zehn Prozent müssten nach dem deutsch-französischen Vorschlag nicht zusätzlich kompensiert werden.

Das wäre eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Ziel einer vollständigen Reduktion.

Für die Hersteller könnte dadurch die Möglichkeit entstehen, auch nach 2035 neue Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren anzubieten.

Allerdings wäre dies kein uneingeschränktes Weiter-so für sämtliche Verbrennerfahrzeuge.

Entscheidend bliebe, dass die durchschnittlichen Emissionen der gesamten neu zugelassenen Fahrzeugflotte eines Herstellers den vorgeschriebenen Grenzwert einhalten.

Ein Hersteller könnte also nicht beliebig viele Fahrzeuge mit hohen CO₂-Emissionen verkaufen, ohne dies durch emissionsarme oder emissionsfreie Modelle innerhalb seiner Flotte auszugleichen.

EU-Kommission hatte bereits eine Lockerung vorgeschlagen

Die Europäische Kommission hatte nach den vorliegenden Informationen bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, die ursprünglichen Regeln für 2035 abzuschwächen.

Auch nach diesem Vorschlag sollten neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor weiterhin möglich sein.

Allerdings war eine zusätzliche Bedingung vorgesehen.

Die verbleibenden zehn Prozent der Emissionen sollten vollständig durch bestimmte Maßnahmen ausgeglichen werden.

Genannt wurden unter anderem CO₂-neutrale Kraftstoffe und grüner Stahl.

Damit wollte die Kommission zusätzliche Flexibilität ermöglichen, zugleich aber an einem weitergehenden Klimaschutzanspruch festhalten.

Der nun berichtete deutsch-französische Vorschlag würde diese Anforderung deutlich reduzieren.

Denn wenn die verbleibenden zehn Prozent nicht mehr kompensiert werden müssen, sinkt der regulatorische Aufwand für Hersteller gegenüber dem Kommissionsvorschlag.

Neue Benzin- und Dieselautos auch nach 2035 möglich

Für Verbraucher wäre die wichtigste mögliche Veränderung, dass neue Autos mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 weiterhin auf den europäischen Markt kommen könnten.

Dabei ist zwischen einem generellen Verbot der Verbrennungstechnologie und den europäischen Flottengrenzwerten zu unterscheiden.

Die EU-Regeln betreffen die durchschnittlichen CO₂-Emissionen neu zugelassener Fahrzeuge.

Sie sind nicht gleichbedeutend mit einem Verbot, bereits zugelassene Benzin- oder Dieselautos nach 2035 weiterzufahren.

Auch der Gebrauchtwagenmarkt wird durch das ursprüngliche Neuwagenziel nicht automatisch abgeschafft.

Der geplante Kompromiss würde vor allem den Herstellern mehr Spielraum bei der Zusammensetzung ihres Neuwagenangebots geben.

Wie viele neue Verbrennerfahrzeuge tatsächlich angeboten werden könnten, hinge von den endgültigen Grenzwerten, den Emissionen der einzelnen Modelle und der übrigen Fahrzeugflotte ab.

Frankreich unterstützt zusätzliche Spielräume für Hybridautos

Ein weiterer Bestandteil der berichteten Einigung betrifft Hybridfahrzeuge.

Frankreich soll zusätzliche Flexibilität für Hybride im Jahr 2035 akzeptiert haben.

Damit käme Paris einer deutschen Forderung entgegen.

Hybridfahrzeuge kombinieren einen Verbrennungsmotor mit einem elektrischen Antrieb.

Je nach Bauart können sie unterschiedlich große Strecken elektrisch zurücklegen und unterscheiden sich entsprechend bei ihren CO₂-Emissionen.

Für die europäische Automobilindustrie könnte eine Lockerung bedeuten, dass bestimmte Hybridtechnologien länger als bisher vorgesehen in neuen Fahrzeugen eingesetzt werden können.

Welche konkreten Sonderregelungen für einzelne Hybridtypen geplant sind, geht aus dem vorliegenden Bericht allerdings nicht hervor.

Deshalb lässt sich noch nicht beurteilen, welche Fahrzeuge unter den endgültigen Vorgaben besonders profitieren würden.

Deutschland macht Zugeständnisse bei „Made in Europe“

Die Verständigung zwischen Berlin und Paris betrifft nicht nur die Automobilindustrie.

Im Gegenzug für französische Zugeständnisse beim Verbrennungsmotor soll Deutschland strengere Regeln für die europäische Industrieförderung unterstützen.

Dabei geht es um das Prinzip „Made in Europe“.

Nach den berichteten Plänen sollen Unternehmen in bestimmten strategischen Wirtschaftsbereichen bei der Verwendung öffentlicher Fördermittel stärker verpflichtet werden, Komponenten aus der Europäischen Union oder ausgewählten Partnerländern zu beziehen.

Damit sollen öffentliche Gelder gezielter die industrielle Wertschöpfung in Europa unterstützen.

Frankreich hatte sich für eine strengere Ausgestaltung solcher Herkunftsvorgaben eingesetzt.

Deutschland wollte dagegen bislang eine größere Zahl von Partnerländern einbeziehen.

Der nun beschriebene Kompromiss verbindet damit zwei unterschiedliche wirtschaftspolitische Interessen.

Berlin erhält mehr Flexibilität bei der Regulierung von Verbrennungsmotoren.

Paris erreicht im Gegenzug eine stärkere Berücksichtigung europäischer Produktionsstandorte bei der Industrieförderung.

Was strengere Herkunftsvorgaben für Unternehmen bedeuten könnten

Die geplanten „Made in Europe“-Regeln könnten Auswirkungen auf internationale Lieferketten haben.

Unternehmen, die öffentliche Fördermittel erhalten möchten, müssten bei bestimmten Produkten möglicherweise stärker darauf achten, wo die verwendeten Komponenten hergestellt werden.

Das könnte europäischen Zulieferern zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen.

Gleichzeitig könnten für Unternehmen Einschränkungen entstehen, wenn sie bislang günstigere oder technisch spezialisierte Bauteile aus anderen Regionen beziehen.

Welche wirtschaftlichen Folgen tatsächlich eintreten, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Regeln ab.

Insbesondere ist noch offen, welche Branchen als strategisch eingestuft werden, welche Partnerländer zugelassen sind und wie streng die Herkunftsvorgaben angewendet werden.

Auch mögliche Ausnahmen und Übergangsregelungen werden im vorliegenden Bericht nicht näher erläutert.

Automobilindustrie erhält möglicherweise mehr Planungsspielraum

Für die deutsche Automobilindustrie könnte eine Lockerung der Flottengrenzwerte wirtschaftlich bedeutsam sein.

Hersteller hätten möglicherweise mehr Zeit, unterschiedliche Antriebstechnologien parallel anzubieten.

Das könnte insbesondere Unternehmen entgegenkommen, die weiterhin in Verbrennungs- und Hybridantriebe investieren.

Allerdings ist zusätzliche regulatorische Flexibilität nicht automatisch mit höheren Gewinnen oder gesicherten Arbeitsplätzen gleichzusetzen.

Die Nachfrage nach Elektroautos, die Entwicklung der Produktionskosten und der internationale Wettbewerb bleiben entscheidende Faktoren.

Auch müssten Hersteller ihre Investitionsentscheidungen an den tatsächlich verabschiedeten EU-Regeln ausrichten.

Solange die neuen Vorgaben nicht beschlossen sind, bleibt die langfristige Planung mit Unsicherheiten verbunden.

Klimapolitisch wäre der Vorschlag eine deutliche Kursänderung

Der geplante Verzicht auf eine vollständige Kompensation der verbleibenden zehn Prozent hätte auch klimapolitische Bedeutung.

Während der Kommissionsvorschlag weiterhin einen Ausgleich der Restemissionen vorsah, würde der deutsch-französische Ansatz diesen zusätzlichen Mechanismus entfallen lassen.

Damit könnten neue Pkw-Flotten ab 2035 im Rahmen der vorgeschlagenen Grenzwerte weiterhin direkte CO₂-Emissionen verursachen.

Wie groß die tatsächlichen Auswirkungen auf die gesamten Emissionen des Verkehrssektors wären, lässt sich aus der vorliegenden Meldung nicht berechnen.

Dafür wären unter anderem Annahmen zur Zahl neu zugelassener Verbrenner, zu deren Nutzung und zur Entwicklung der übrigen Fahrzeugflotte erforderlich.

Fest steht jedoch, dass ein 90-Prozent-Ziel ohne vollständige Kompensation weniger strenge Anforderungen stellen würde als die ursprünglich vorgesehene vollständige Reduktion.

Noch keine endgültige Entscheidung der EU

Trotz der berichteten Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich ist die Änderung des Verbrenner-Aus noch nicht endgültig beschlossen.

Ein gemeinsamer Vorschlag zweier großer EU-Mitgliedstaaten kann politischen Einfluss haben.

Er ersetzt jedoch nicht das erforderliche europäische Gesetzgebungsverfahren.

Für verbindliche Änderungen müssen die zuständigen EU-Institutionen die entsprechenden Regelungen verabschieden.

Deshalb wäre es verfrüht, bereits jetzt von einer endgültigen Abschaffung des Verbrenner-Aus zu sprechen.

Auch bleibt abzuwarten, ob die im „Handelsblatt“ beschriebenen Einzelheiten unverändert in einen späteren Gesetzestext übernommen werden.

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