Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil für Millionen Wohnungseigentümer in Deutschland gefällt. Nach der Entscheidung dürfen Eigentümer grundsätzlich eine Klimaanlage auf ihrem Balkon installieren – auch wenn die Eigentümergemeinschaft dagegen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Rechte der übrigen Miteigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Angesichts immer heißerer Sommer dürfte…


















