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BaFin-Hammer gegen TGI AG: Thomas Bremer zerlegt das System

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ untersagt. Die Begründung der Behörde ist für Anleger ein Schock: Nach Angaben der BaFin wurden die Produkte öffentlich angeboten, ohne dass zuvor ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Die Maßnahme vom 18.04.2026 ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sie ist sofort vollziehbar.

Für den Finanzexperten Thomas Bremer ist die Sache klar. Er sagt, er habe seit Jahren vor der TGI AG gewarnt – und sieht sich jetzt durch die Finanzaufsicht in zentralen Punkten bestätigt.

Interview mit Thomas Bremer

Frage: Herr Bremer, ist das jetzt der große Knall bei TGI AG?

Thomas Bremer:
Ja, das ist der Knall, vor dem ich seit Jahren warne.

Und ich sage es ganz deutlich:

Die BaFin hat der TGI AG jetzt öffentlich den Stecker gezogen.

Natürlich wird man versuchen, das irgendwie kleinzureden, umzudeuten, schönzureden oder auf die BaFin zu schimpfen.

Aber die Fakten sind brutal klar:

  • BaFin
  • Untersagung
  • Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz
  • kein gebilligter Verkaufsprospekt
  • sofort vollziehbar

Das ist kein Missverständnis.
Das ist ein Einschlag.

Frage: Sie klingen, als hätten Sie genau darauf gewartet.

Thomas Bremer:
Nicht gewartet – gewarnt.

Und zwar seit Jahren.

Ich habe immer wieder gesagt:

Nach meiner Auffassung war das Angebot der TGI AG von Anfang an prospektpflichtig.

Immer wieder.
Öffentlich.
Nachvollziehbar.
Klar.

Und jetzt kommt die BaFin und sagt im Kern genau das Gleiche:
Das öffentliche Angebot wird untersagt, weil vor Beginn des Angebots kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Da muss ich ganz offen sagen:

Mehr Bestätigung geht kaum.

Frage: Warum war für Sie so eindeutig, dass das ein prospektpflichtiges Angebot ist?

Thomas Bremer:
Weil man sich nicht von Marketing, Schlagworten und Wohlfühl-Begriffen blenden lassen darf.

Wenn Anleger Geld überlassen, wenn eine Verzinsung versprochen wird und wenn zusätzlich mit Gold gearbeitet wird, dann ist das nicht einfach nur irgendein nettes Kundenmodell.

Dann reden wir aus meiner Sicht über ein Kapitalanlageprodukt mit klarer Relevanz nach dem Vermögensanlagengesetz.

Und genau deshalb habe ich seit Jahren dieselbe Frage gestellt:

Wo ist der von der BaFin gebilligte Verkaufsprospekt?

Die Antwort kennen wir jetzt.

Frage: Sie sagen sogar, die TGI AG müsse das gewusst haben.

Thomas Bremer:
Ich sage ausdrücklich:

Das ist meine persönliche Einschätzung.

Aber nach meiner Auffassung ist es kaum vorstellbar, dass die Verantwortlichen davon nichts wussten.

Warum?

Weil diese Frage ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen ist.
Sie wurde seit Jahren öffentlich diskutiert.
Sie wurde angesprochen.
Sie wurde kritisiert.
Sie stand im Raum.

Ein seriöses Unternehmen hätte in so einer Situation reagieren müssen.

Zum Beispiel durch:

  • eine rechtliche Klärung,
  • eine Prospektierung,
  • eine Umstellung des Modells,
  • oder einen Stopp des Angebots.

Wenn das nicht geschieht und stattdessen jahrelang weitergemacht wird, dann bleibt für mich nur ein Schluss:

Nach meiner Auffassung wusste man, worum es geht – aber es hat einen schlicht nicht interessiert.

Und genau das ist der Skandal.

Frage: Das ist harter Tobak.

Thomas Bremer:
Ja. Aber die Lage ist auch hart.

Wir reden hier nicht über ein Formblatt zu spät eingereicht.
Wir reden nicht über eine vergessene Fußnote.
Wir reden nicht über eine Kleinigkeit.

Wir reden über eine BaFin-Untersagung wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz.

Und der zentrale Vorwurf lautet:

Kein gebilligter Verkaufsprospekt vor Beginn des öffentlichen Angebots.

Wer das als Kleinigkeit verkauft, täuscht nach meiner Auffassung die Anleger über die Tragweite.

Frage: Sie haben auch angedeutet, dass die Kommunikation mit der BaFin wohl nicht sauber gelaufen sein dürfte.

Thomas Bremer:
Auch da formuliere ich bewusst sauber.

Aber nach meinem Kenntnisstand mussten Schreiben der BaFin öffentlich zugestellt werden.

Und ich sage ganz offen:

Das ist ein Alarmzeichen erster Klasse.

Wenn eine Aufsichtsbehörde öffentlich zustellen muss, dann ist das aus meiner Sicht kein Bild eines Unternehmens, das transparent, professionell und kooperativ mit der Finanzaufsicht umgeht.

Ich kenne nicht jede Akte.
Ich kenne nicht jedes Schreiben.
Ich kenne nicht jede Einzelheit.

Aber das Gesamtbild ist für mich vernichtend:

Es sieht so aus, als sei die Kommunikation mit der BaFin mindestens massiv problematisch gewesen.

Und das passt erschreckend gut zu dem Gesamtbild, das ich seit Jahren kritisiere.

Frage: Was erwarten Sie jetzt von TGI AG?

Thomas Bremer:
Ich erwarte leider das Übliche:

  • Schuldzuweisungen an die BaFin
  • Empörung
  • Opferrolle
  • Durchhalteparolen
  • Nebelkerzen
  • Ablenkung

Dann wird vermutlich wieder erzählt:

  • „Das ist nur vorläufig“
  • „Die BaFin irrt“
  • „Das ist nur Formalismus“
  • „Wir klären das“
  • „Alles halb so wild“

Ich sage den Anlegern dazu nur eines:

Lassen Sie sich nicht einlullen.

Denn die Maßnahme ist sofort vollziehbar.

Das heißt:

Die TGI AG darf diese Vermögensanlagen aktuell in Deutschland nicht mehr öffentlich anbieten.

Das ist die Realität.
Nicht die PR-Version.
Nicht die Vertriebs-Version.
Nicht die Wunsch-Version.

Frage: Sie wurden von Helmut Kaltenegger mehrfach angegriffen. Hat Sie das überrascht?

Thomas Bremer:
Nein. Eigentlich nicht.

Wer inhaltlich unter Druck gerät, greift oft lieber den Kritiker an, statt das Problem zu lösen.

Ja, nach meiner Wahrnehmung gab es viele persönliche Verunglimpfungen und unsachliche Attacken.
Ja, man hat versucht, mich schlechtzureden.
Ja, es wurde lieber auf meine Person geschossen als auf meine Argumente eingegangen.

Aber ich habe immer dasselbe gemacht:

Hart in der Sache. Fair im Ton.

Und ich sage es hier noch einmal ausdrücklich:

Ich habe Helmut Kaltenegger mehrfach ein persönliches Gespräch angeboten.

Direkt. Offen. Ohne Tricks.
Ein Gespräch über die Sache.

Nach meinem Kenntnisstand wurde dieses Angebot nie angenommen.

Auch das spricht Bände.

Denn wer sicher ist, dass alles sauber ist, sollte sich einem offenen Gespräch nicht entziehen.

Frage: Ist das jetzt der Moment, in dem viele Anleger endlich aufwachen müssen?

Thomas Bremer:
Ja. Und zwar sofort.

Ich sage es in aller Härte:

Wer jetzt noch schläft, will schlafen.

Die BaFin hat hier nicht „ein bisschen Bedenken“.
Die BaFin hat nicht „mal eine Nachfrage“.

Die BaFin hat das öffentliche Angebot untersagt.

Nochmal:

Untersagt.

Wegen:

Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz.

Spätestens jetzt muss jedem Anleger klar sein:

Das hier ist keine Meinungsverschiedenheit zwischen Thomas Bremer und TGI AG. Das hier ist ein massiver aufsichtsrechtlicher Eingriff.

Frage: Was ist jetzt das größte Risiko für Anleger?

Thomas Bremer:
Dass sie weiter Zeit verlieren.

Und Zeitverlust ist in solchen Fällen brandgefährlich.

Denn was passiert oft?

  • Unterlagen verschwinden
  • Webseiten werden geändert
  • Werbeaussagen werden gelöscht
  • Aussagen werden später bestritten
  • Vermittler können plötzlich nichts mehr erinnern

Darum mein Rat:

Keine Minute mehr verschenken.

Frage: Was sollen betroffene Anleger jetzt ganz konkret tun?

Thomas Bremer:
Ganz einfach:

Sofort in den Krisenmodus gehen.

Erstens: Alles sichern

  • Verträge
  • Zeichnungsscheine
  • AGB
  • Nachträge
  • Überweisungsbelege
  • Kontoauszüge
  • E-Mails
  • WhatsApp-Nachrichten
  • SMS
  • Screenshots
  • Flyer
  • Präsentationen
  • Vertriebsunterlagen
  • Kundenportal-Inhalte
  • Aussagen zu Gold
  • Aussagen zu Rendite
  • Aussagen zu Sicherheit
  • Aussagen zu Treuerabatt

Zweitens: Keine weiteren Zahlungen

  • keine Nachinvestitionen
  • keine Nachbuchungen
  • keine Verlängerungen
  • keine Umstellungen
  • keine „Sonderaktionen“
  • keine „Treueangebote“

Drittens: Alles dokumentieren

  • Wer hat beraten?
  • Wer hat vermittelt?
  • Welche Versprechen wurden gemacht?
  • Wurde mit Sicherheit oder Beständigkeit geworben?
  • Wurde Gold als Vertrauensanker genutzt?
  • Wurde der Eindruck besonderer Stabilität erzeugt?

Viertens: Nicht allein bleiben

Ein einzelner Anleger sieht nur sein Problem.
Viele Anleger zusammen erkennen das Muster.

Frage: Wo können sich betroffene Anleger jetzt melden?

Thomas Bremer:
Das ist jetzt der wichtigste Satz überhaupt:

Betroffene Anleger der TGI AG sollten sich sofort melden unter

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

Dort können Anleger:

  • ihre Unterlagen bündeln,
  • ihre Erfahrungen teilen,
  • Vertriebswege sichtbar machen,
  • Aussagen vergleichen,
  • und gemeinsam ihre Interessen durchsetzen.

Und ich sage das ausdrücklich:

Wir helfen den Anlegern.

Gerade jetzt gilt:

Nicht schweigen. Nicht warten. Nicht verdrängen.

Jetzt melden auf:

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

Frage: Ihr persönliches Schlusswort zur TGI AG?

Thomas Bremer:
Mein Schlusswort ist glasklar:

Die BaFin hat jetzt das öffentlich gemacht, was man jahrelang kleinreden wollte.

Nach meiner Auffassung war das Angebot der TGI AG immer prospektpflichtig.
Nach meiner Auffassung war das Problem bekannt.
Nach meiner Auffassung wurde lieber kritische Stimmen attackiert, als das Problem sauber zu lösen.
Nach meiner Auffassung ist genau das jetzt krachend implodiert.

Jetzt ist Schluss mit Nebelkerzen.

Jetzt geht es nur noch um eines:

Anleger müssen endlich handeln.

Nicht morgen.
Nicht nach dem nächsten Rechtfertigungsvideo.
Nicht nach der nächsten Schuldzuweisung an die BaFin.

Jetzt.

Melden Sie sich auf:

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

Denn wir helfen den Anlegern.

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