Wie bei allen Crowdinvestingprojekten gilt das natürlich auch hier wieder. Wir raten ganz klar von Investitionen in das Projekt ab, denn der Firmensitz des Geldeinsammlers ist nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Hier wird man als Anleger eigentlich sogar doppelt „Bestraft“, denn zum einen handelt es sich um ein Nachrangdarlehen was man dem Unternehmen gibt, udn wenn man Ärger hat mit dem Unternehmen muss man sich in Österreich einen Rechtsanwalt suchen und mit dem Unternehmen in eine rechtliche Auseinandersetzung gehen. Das ist sicherlich dann mit höheren Ksoten für den Anleger verbunden. Was wir aber MERK- Würdig finden ist die Werbung mit Miles and More. Was soll das meine Damen und Herren vom Unternehmen EXPORO? Was hat Crowdinvesting mit Miles and More zu tun? Werten sie durch die Kombination mit einem Investment was seriös dastehen soll, eben durch diese Miles and More das Investment nicht eigentlich ab? Die für das Projekt verantwortlichen Unternehmen value one und Ideal Wohnen, sind mit über einer Milliarde Euro entwickeltem Projektvolumen sehr erfahrene Marktteilnehmer im Bereich der Immobilien- und insbesondere der Quartiersentwicklung.
- Investmentmöglichkeit in eine einzigartige Immobilie, in direkter Nachbarschaft zur Exzellenz-UNI, mit einem heterogenen Flächenmix: die Bestandsimmobilie bietet Kapitalanlegern die Abschreibungskondition Denkmal-Sonder-AfA.
- Der Neubau des Projekts folgt dem „klassischen“ Studentenapartmentkonzept mit adäquaten Flächengrößen, smarte Ausstattung und Community inklusive.
- Relevanter Standort: Errichtung einer der größten europäischen Forschungslandschaften – Campus West sowie Campus Melaten der RWTH Aachen.
- Baugenehmigung bereits erteilt und der Baustart erfolgt ca. April 2018.
- Feste Verzinsung: 6,0 % (endfällig)
- Laufzeit: 30.03.2020 (ca. 28 Monate)**
- Bis zu 15.000 Prämienmeilen bei Miles & More sichern.
* Das Investmentangebot ist trotz Einsatz dieser Nachrangsicherheiten mit Risiken verbunden. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angebotsunterlagen, den dort aufgeführten Risikohinweisen sowie dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).
** Ordentliches Kündigungsrecht: Im Falle einer Kündigung der Nachrangdarlehensnehmerin vor dem 15.05.2019 verkürzt sich die Laufzeit sowie die Verzinsung des Investments bis zum 30.05.2019 (ca. 18 Monate). Im Falle von ordentlichen Kündigungen der Nachrangdarlehensnehmerin sind Teilkündigungen zulässig. Der gesamte gezeichnete Nachrangdarlehensbetrag kann in maximal drei Teilen durch die Nachrangdarlehensnehmerin gekündigt werden. Die Höhe der einzelnen Teile bestimmt die Nachrangdarlehensnehmerin.