Das Fragezeichen kann man schlichtweg weglassen, denn das Unternehmen befindet sich mittlerweile in Insolvenz. Das sind genau die Nachrichten die man als investierter Anleger natürlich nicht hören will.
Einhergehend mit dieen Nachrichten, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, ist natürlich immer auch der Gedanke, was ist mit meinem investierten Geld? Spannende Frage die man zur Zeit nicht endgültig beantworten kann, dafür muss noch einiges an Recherchearbeit geleistet werden, so Rechtsanwalt Reime weiter.
Das Unternehmen hatte nach unseren Informationen, so Thomas Bremer vom Internetblog diebewertung.de aus Leipzig, den Anlegern sogenannte
Partiarisches Darlehen
verkauft. Was auch verwunderlich ist, das dieses Unternehmen seit dem Jahre 2018 keine aktuelle Bilanz mehr im Unternehmensregister hinterlegt. Um welche mögliche Schadenshöhe es hier geht, auch das so Rechtsanwalt Reime, ist derzeit auch noch Ungeklärt. Hier muss man auf Analysen des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters zurückgreifen.
Ein partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist eine Form der Beteiligungsfinanzierung in Gestalt eines Darlehens im Sinne von § 488 BGB. Als Entgelt für die Überlassung des Darlehens wird ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen Zweck (insbesondere zur Finanzierung) das Darlehen gewährt wurde, vereinbart (partiarisch = gewinnabhängig). Neben der Gewinnbeteiligung kann eine Verzinsung vereinbart werden, wobei der Schwerpunkt auf der Gewinnbeteiligung liegen muss.
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