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R&R Consulting GmbH mit der Handelsmarke Aurimentum und die heutige BaFin-Verfügung

Ist das der Beginn vom Ende des Unternehmens R&R Consulting GmbH mit der Handelsmarke Aurimentum? Nun, ob das so ist, werden dann die nächsten Wochen sicherlich zeigen.

Aber auch dies wieder eine Entwicklung, die traurig aber wahr ist und keine Genugtuung für uns ist, denn wir wollen Firmen weder schaden, noch wollen wir, dass diese „Pleite gehen“. Wir wollen nur, dass die Firmen ehrliche Arbeit leisten und sich nicht durch Tricksereien einen Wettbewerbsvorteil vor den ehrlichen Unternehmen verschaffen.

Jeder User, der unseren Blog seit längerer verfolgt, der weiß, dass wir seit Jahren mit dem Unternehmen in prozessualen Auseinandersetzungen sind, weil wir eben Probleme mit dem Angebot hatten, das jetzt die BaFin eben auch stoppt.

Über Jahre waren wir die Bösen, auch für den Vertrieb, aber auf den wird es jetzt möglicherweise in den nächsten Wochen und Monaten „knüppeldick“ zukommen. Sollten nicht alle Anleger ihr ihnen zustehendes Gold bekommen, dann dürfte das sicherlich ein gefundenes Fressen für die Anlegerschutzanwälte werden.

Natürlich wissen wir aus der Vergangenheit, dass Unternehmen, die so von der BaFin angezählt werden, letztlich dann auch keine Chance haben, zu überleben, denn der Vertrieb wendet sich natürlich von dem Unternehmen ab. Vertrieb will verkaufen und Geld verdienen, Vertrieb will nicht erklären müssen, warum es schon wieder eine neue Kontoverbindung gibt.

Vertrieb will nicht dem Kunden erklären müssen, dass die BaFin im Unrecht ist usw. Genau das Problem hat das Unternehmen R&R Consulting GmbH doch nun. Hinzu kommen die scheinbar immer noch ungelösten Probleme mit der Bilanzierung der letzten Jahre. Das alles zusammengenommen, dürfte dann jetzt zu viel sein für das Unternehmen R&R Consulting GmbH mit der Handelsmarke Aurimentum.

Wir haben, lassen sie uns das auch hier bitte anmerken, dem Unternehmen versucht, viele Brücken zu bauen und ihm Lösungen aufgezeigt, das wollten wohl Herr Scherm und Herr Fuchs als Geschäftsführer der Gesellschaft nicht.

Auch Rechtsanwalt Reime, den wir schon sehr frühzeitig in den Vorgang mit einbezogen hatten, machen solche Entwicklungen nicht „eben glücklich“, denn auch, wenn er damit sein Geld verdient, Anleger zu vertreten, sind das Nachrichten, die dann leider oft auch immer mit Verlusten für Anleger verbunden sind.

R & R Consulting GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuerabatt

Die BaFin hat der R & R Consulting GmbH am 20. Juli 2021 das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ unter der Marke Aurimentum wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die R & R Consulting GmbH keine „sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung gewährt oder in Aussicht stellt“ im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch nicht unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Die Untersagung erfolgte, weil die R & R Consulting GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

https://ig-aurimentum.de

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 30.07.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Tikwa (CC0), Pixabay

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