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Insolvenzverfahren: DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG

Aktenzeichen: 36 IN 7/25
Gericht: Amtsgericht Hameln
Schuldnerin: DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Hameln
Vertretung: Geschäftsführer Bernd Klein

Beschluss vom 10.02.2025:

  • Allgemeines Verfügungsverbot und vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Hannover.
  • Schuldner der Antragstellerin dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses Zahlungen leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsbehelf:

  • Beschwerde binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln möglich.
  • Fristbeginn: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.
  • Einreichung schriftlich oder elektronisch.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln – 10.02.2025

Veröffentlichungsdatum: Montag, 10.02.2025
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: geralt (CC0), Pixabay

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