Aktenzeichen: 36 IN 7/25
Gericht: Amtsgericht Hameln
Schuldnerin: DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Hameln
Vertretung: Geschäftsführer Bernd Klein
Beschluss vom 10.02.2025:
- Allgemeines Verfügungsverbot und vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Hannover.
- Schuldner der Antragstellerin dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses Zahlungen leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsbehelf:
- Beschwerde binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln möglich.
- Fristbeginn: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.
- Einreichung schriftlich oder elektronisch.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln – 10.02.2025