Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren, die CO2-Emissionen zu senken und die Nachhaltigkeit im Bauwesen zu fördern. Es ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Klimapolitik und trägt dazu bei, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.
Das wichtige Projekt, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Insgesamt wurden 679 Stimmen abgegeben, davon stimmten 399 Abgeordnete für die Änderungen und 275 dagegen. Fünf Parlamentarier enthielten sich.
Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Eine Zustimmung gilt aber als sehr wahrscheinlich.
Das GEG beinhaltet folgende Punke:
- Anforderungen an Neubauten: Das Gesetz legt Anforderungen an den maximal zulässigen Energiebedarf für Neubauten fest. Diese Anforderungen sind in Bezug auf den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust definiert.
- Anforderungen an Bestandsgebäude: Das GEG enthält auch Vorschriften für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden. Hierbei wird zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden.
- Erneuerbare Energien: Das Gesetz fördert den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden und legt fest, dass ein bestimmter Anteil des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss.
- Energieausweise: Das GEG regelt die Ausstellung von Energieausweisen, die Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden liefern und bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden müssen.
- Überwachung und Kontrolle: Das Gesetz enthält Regelungen zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der energetischen Anforderungen durch die zuständigen Behörden.