Das ist immer ein schlechtes Zeichen für Anleger und Aktionäre, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, wenn ein Unternehmen auf der Seite der BaFin auftaucht, dann noch direkt mit 2 Meldungen gleichzeitig. So wie jetzt die FCR Immobilien AG von Falk Raudies.
Zitat:
FCR Immobilien AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der FCR Immobilien AG für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen die Anteile an der Immoware24 GmbH zum 31.12.2020 möglicherweise fehlerhaft zu hoch bewertet hat (IFRS 9 in Verb. mit IFRS 13). Darüber hinaus fehlen möglicherweise wesentliche Angaben in der steuerlichen Überleitungsrechnung (IAS 12) und Angaben in der Restlaufzeitengliederung der Anleihen und Bankdarlehen (IFRS 7) sind möglicherweise fehlerhaft.
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FCR Immobilien AG: Bilanzkontrolle des verkürzten Abschlusses zum 30.06.2020 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2020
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der FCR Immobilien AG für den verkürzten Abschluss zum 30.06.2020 und den zugehörigen Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz. 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des verkürzten Abschlusses zum 30.06.2020 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen die Anteile an der Immoware24 GmbH zum 30.06.2020 möglicherweise fehlerhaft nach der Equity-Methode bilanziert hat (IAS 28).
Zitat Ende
Sollten sich aus dieser Prüfung dann weitere Konsequenzen ergeben, dann kann dies natürlich auch auf die Reputation des Unternehmens großen Einfluss haben und sich natürlich auch auf die Kurse von Aktien und Anleihen haben. Da drohen dann möglicherweise Verluste.