Auch wir erleben ab und zu eine unerfreuliche Überraschung, aber sowas wie hier haben wir dann in den letzten Jahren noch nicht erlebt.
Worum geht es?
Nun, das Insolvenzgericht hat über diverse Unternehmen der Deutschen Lichtmiete Gruppe aus Oldenburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Ein normaler Vorgang, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Hier wurde die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaften aus der Deutschen Lichtmiete Gruppe durch Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Oldenburg hervorgerufen.
Es ist in solchen Fällen dann üblich, eine erfahrene Insolvenzkanzlei mit der Abwicklung der Insolvenzverfahren zu beauftragen. Auf Grund der Komplexität solcher Verfahren, so Rechtsanwalt Rüdiger Scheffler aus Dresden, ist es allerdings üblich, solche Verfahren an einen Insolvenzverwalter zu geben. Sollten dann Gesellschaften innerhalb der insolventen Unternehmen Ansprüche gegeneinander haben, so setzten die Gerichte dafür dann einen Sonderinsolvenzverwalter ein.
Hier jedoch hat man eine weitere Kanzlei gleich mit mehreren Verfahren beauftragt, ein Vorgang, der durchaus dazu in der Lage ist, innerhalb der Verfahren ein „Chaos“ hervorzurufen. Möglich, dass das Oldenburger Insolvenzgericht wenig Erfahrung mit solchen großen Verfahren hat, anders ist das nicht erklärbar.
Nun kann es natürlich eine Klage, um Klage, um Klage, um Klage vom einen gegen den anderen Insolvenzverwalter geben. Damit zerstört man jegliche mögliche Sanierung bzw. Fortführungsmöglichkeit im Ansatz.
Der nun als weiterer Insolvenzverwalter eingesetzte Insolvenzverwalter aus Bremen, Herr Dr. Köster, hat nicht den Ruf, ein großer Sanierer zu sein, so ein nicht genannt werden wollender Kollege des Bremer Insolvenzverwalters Dr. Köster.
Nun hat die Interessengemeinschaft ig-deutsche-lichtmiete.de sich in einem persönlichen Schreiben an den Präsidenten des Amtsgerichtes Oldenburg gewandt, ihm versucht die Problematik dieser Entscheidung, der Entscheidung seiner Behörde, klarzumachen.
Ob das aber reicht, so Thomas Bremer von der ig-deutsche-lichtmiete.de, bezweifeln wir. Richter können machen, was sie wollen, und entscheiden, was sie wollen, müssen niemandem darüber Rechenschaft ablegen, auch wenn es eine Entscheidung gegen tausende von Anlegern ist. Es ist nicht das Geld der Richter, um das es dabei geht.