Seit Jahren haben wir eigentlich auf diesen Tag gewartet, aber dann irgendwie auch gehofft, dass das nicht eintreten wird, die Insolvenz des Unternehmens Clinicall Germany GmbH.
Das Unternehmen hat unserer Kenntnis nach seit Jahren sein gesamtes Geschäftsmodell nahezu nur aus Anlegergeldern finanziert. Möglich, dass hier Anlegergelder bis zu 40 Millionen Euro „im Feuer stehen“.
Nun hat das Unternehmen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Ob diesem Antrag stattgegeben wird, ist derzeit noch unklar. Möglicherweise erfolgt aber auch dann der Übergang in die Regelinsolvenz.
Mit Verlaub, um das auch einmal deutlich zu sagen, „dem Unternehmen weinen wir dann wirklich keine Träne nach“, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig.
Das vom Unternehmen angebotene Geschäftsmodell funktioniert aus unserer, sicherlich subjektiven Sicht, nicht. Nicht zuletzt auch, wegen des Thema Datenschutz. Hier geht es um Patientendaten, was sicherlich noch sensibler anzusehen sein dürfte.
Spricht man dazu mit dem einen oder anderen Verwaltungsdirektor von Krankenhäusern und Kliniken, dann schmunzeln diese Damen und Herren nahezu immer alle, wenn sie das Geschäftsmodell gelesen haben.
Was bitte kann so teuer sein über Jahre und dann doch nicht erfolgreich in der Sache? Das sieht eher nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für irgendwelche Personen aus, die sich da eine „goldene Nase verdienen wollen“.
Nun also, egal ob Eigeninsolvenz oder Regelinsolvenz, müssen die Anleger um das von ihnen eingesetzte Kapital fürchten, und man muss kein Prophet sein, wenn man behauptet, nur wenn die Anleihegläubiger zu erheblichen Zugeständnissen bereit sein werden, kann es eine Eigeninsolvenz geben.
Nur, man muss sich dann einmal die Frage stellen, wo soll dann weiteres Kapital herkommen, das sicherlich zur Fortführung des Unternehmens dann unbedingt erforderlich sein wird? Wollen sie dort als Anleger dann schlechtem Geld erneut gutes Geld hinterherwerfen? Nicht wirklich, oder?
Wir finden, so hart dies hier dann auch klingen mag, das Unternehmen sollte in eine Regelinsolvenz gehen, und der Insolvenzverwalter sollte dann bitte genau die möglichen Geldströme in die USA und in die Schweiz prüfen ggf. dann von dort Gelder zurückfordern, denn wir in der Redaktion von diebewertung.de sind davon überzeugt, dass es da auch Ansatzpunkte geben könnte, wo dann die Justiz sich einmal über das Unternehmen und die handelnden Personen Gedanken machen sollte.