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Alpha Real Estate Asset GmbH & Co. KG – gute Bilanz

Peter Buhrmann vom Unternehmen Alpha Real Estate Asset GmbH & Co. KG kennen wir seit fast 20 Jahren, und in der Vergangenheit hat so manche Bilanz der Unternehmen von Peter Buhrmann dann auch zur Kritik von unserer Redaktion Anlass gegeben.

Vor allem als Peter Buhrmann noch im Bereich der Denkmalschutzimmobilie tätig war. Das ist nun seit ein paar Jahren Vergangenheit, denn Peter Buhrmann konzentriert sich seit einigen Jahren auf das Thema Bestandsimmobilien so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig.

Bestandsimmobilien sind ein „rein raus Geschäft“, was nicht nur für den Verkäufer dann einfacher ist sondern auch für den Erwerber solcher Immobilien. Letztlich kauft er bei solchen Immobilien dann auch immer einen Mietvertrag mit, wenn die Wohnung vermietet ist, was so Peter Buhrmann vom Unternehmen Alpha Real Estate Asset GmbH & Co. KG bei seinen Immobilien zu 100% der Fall ist.

Hier hat der Erwerber dann nicht nur eine monatliche Belastung, sondern ab dem ersten Monat nach dem Erwerb einer solchen Immobilie auch sofort Einnahmen aus der erworbenen Immobilie. Ein Mieter, der seit Jahren in der Wohnung wohnt, wird nicht die Wohnung verlassen, nur weil es einen anderen Eigentümer gibt, so Peter Buhrmann in unserem Gespräch.

Da hat Peter Buhrmann natürlich recht. Zusätzlich legen wir, so Peter Buhrmann dem Erwerber einer Immobilie immer die letzten 2 Protokolle der Hauseigentümer-Versammlung vor.

Hier kann er genau erkennen, welche Probleme es möglicherweise mit dem Gemeinschaftseigentum geben könnte. Er kauft also nicht die berühmte „Katze im Sack“, sondern weiß genau, worauf er sich beim Erwerb der Immobilie einlässt.

Das war bei den Denkmalschutzimmobilien völlig anders, denn hier gab es zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie durch einen Käufer natürlich keinen Mieter, denn die Immobilie musste ja erst einmal saniert werden, bevor man sie vermieten konnte, und der Erwerber dann endlich seine Mieteinnahmen bekam.

Hinzu kommt das die Sanierungszeit defacto, so muss man zurückblickend sagen, zeitlich nicht kalkulierbar war. Zu oft mussten wir die Sanierung stoppen, weil wir denkmalrelevante Funde gemacht haben auf der Baustelle, die wir dann an die Denkmalschutzbehörde melden mussten. Erst wenn die entscheiden hatte, wie die Sanierung hier weitergehen konnte, durften wir auch mit der Sanierung fortfahren. Das ist bei der Bestandsimmobilie nun völlig anders. Diese Art der Immobilie ist für beide Seiten kalkulierbar. Gutes Geschäft für beide Seiten und Partern, so Peter Buhrmann.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 22.06.2019
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Prinzip3d / Pixabay

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