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Zinsbaustein versucht es „Tricky“ – vielleicht sollte man sich einmal mehr um die eigene Bilanz kümmern?

Das würden wir dann Ralf Pillmayer, einem der Geschäftsführer des Unternehmens Zinsbaustein, so als kleinen Ratschlag mit auf den Weg geben. Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz weist dabei einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von fast 3 Millionen Euro aus.

Dadurch kann man das Unternehmen sicherlich als „bilanziell überschuldet“ bezeichnen. Hinzukommt, dass sich dieser nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag innerhalb eines Jahres verdoppelt hat.

Kein gutes Zeichen für die aktuelle Geschäftsführung des Unternehmen Zinsbaustein. Ralf Pillmayer ist hier als GF mit in der Verantwortung für dieses Ergebnis.

Nun gut, Herr Pillmayer und seine Kollegen können ja dann an Hand der nächsten Bilanz zu erkennen geben, dass sie hier durchaus Rezepte haben, die das Unternehmen im Wettbewerb mit den anderen Crowdinvesting-Plattformen nach vorne bringen, und dass das bilanzielle Ergebnis sich dann verbessert.

Möglicherweise ist aber auch genau diese aktuelle Situation des Unternehmens mit ein Grund dafür, dass man im Moment auf kritische Berichte irgendwie „nervös“ reagiert.

Was war passiert?

Nun wir hatten einen kritischen Artikel zu dem Projekt „Pflege am Golfplatz“ veröffentlicht inclusive einer Kurzbeschreibung aus dem Angebot des Unternehmens Zinsbaustein.

Hierin sah das Unternehmen offensichtlich eine „Verletzung seines Urheberrechtes“ und hat sich bei Google beschwert, natürlich ohne uns vorher anzuhören bzw. zur Löschung des streit-gegenständlichen Inhalts aufzufordern.

Möglicherweise auch deshalb, weil man weiß, dass diese „Textübernahme“ nicht gegen ein Urheberrecht verstößt, und wissend, dass es in Deutschland ein sogenanntes „Presseprivileg“ gibt.

Nun hat das Unternehmen natürlich unsere besondere Aufmerksamkeit bei allen Crowdinvesting-Projekten und natürlich auch als Unternehmen selber. Natürlich gehen wir auch anwaltlich gegen diesen Vorgang vor. Ob wir uns dann letztlich auch vor Gericht treffen werden, um das klären zu lassen, muss man natürlich jetzt erst mal abwarten.

Es kommt natürlich auch darauf an, ob das Unternehmen Zinsbaustein den Vorgang rückgängig macht oder nicht. Wir werden darüber berichten.

Veröffentlichungsdatum: Sonntag, 23.06.2019
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: geralt / Pixabay

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