Haben Sie auch ein Anschreiben von Insolvenzverwalter Hubert Ampferl von der Kanzlei Beck in Sachen WSW Wohnsachwerte eG bekommen? Wenn ja, dann sollten sie diesen Beitrag genau lesen.
Das Schreiben des Insolvenzverwalters ist sicherlich ein weiterer Hinweis dafür, dass sie sich jetzt selber um den Vorgang kümmern müssen, denn den „Kopf in den Sand stecken“ bringt hier keine Lösung. Das sagte uns Rechtsanwältin Kerstin Bontschev in einem aktuellen Interview mit unserer Redaktion.
Dem Schreiben kann man aber auch entnehmen, dass der genannte Insolvenzverwalter eine „unklare Aktenlage“ hat, und sich durch die Antworten der angeschriebenen möglichen Genossen eine Verbesserung dieser Situation erhofft. Mit in der Verantwortung hierfür stehen natürlich die ehemaligen Vorstände der Genossenschaft, aber auch die Ermittlungsbehörden, die, nach Kenntnis von Rechtsanwältin Bontschev, nicht alle Unterlagen dem Insolvenzverwalter zur Verfügung stellen.
Natürlich, so Kerstin Bontschev, sollte man den Insolvenzverwalter bei seiner Arbeit unterstützen. Das ist sicherlich im Interesse des einzelnen Genossen. Trotzdem sollte sich jeder angeschriebene Genosse selber rechtlichen Rat einholen, um Angaben gegenüber dem Insolvenzverwalter zu vermeiden, die ihn selber in rechtliche Probleme bringen könnten.
Genau dafür, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, habe ich mit meinen Kollegen Sascha Borowski und Jens Reime eine Beratungshotline geschaltet. Sie können mich, aber auch jeden der Kollegen auf einer kostenfreien Service-Nummer erreichen. Das sollten Sie nutzen. Uns geht es nicht darum, teure Mandate zu bekommen, sondern um eine aktuelle Hilfe bei der Lösung eines rechtlichen Problems, zu Kosten, die sich jeder leisten kann.
Darauf haben wir uns mit der Interessengemeinschaft WSW Wohnsachwerte eG von Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig geeinigt. Thomas Bremer kennt sich hervorragend im Bereich des Themas „Genossenschaften“ aus, z.B. durch die Abarbeitung der GENO Wohnbaugenossenschaft eG-Insolvenz (ehemals Genotec Wohnbaugenossenschaft eG), die auch bundesweit Aufsehen erregte, weil man den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter in der ersten Gläubigerversammlung nicht bestätigt, sondern ausgetauscht hatte. Im Nachhinein kann man nur sagen, dass das zum Nutzen der Genossenschaftsmitglieder geschah.
Gut ist, so Thomas Bremer, dass der Insolvenzverwalter hier einen anderen Weg geht. Er sucht die Kooperation mit der Interessengemeinschaft, nicht die Konfrontation. Auf dieser Basis und mit der Unterstützung der genannten Rechtsanwälte sollte eine ordentliche Abwicklung des Insolvenzverfahrens WSW Wohnsachwerte eG möglich sein.
Der Insolvenzverwalter muss sich natürlich nach Recht und Gesetz verhalten, denn er ist ein Dienstleister des zuständigen Insolvenzgerichtes Weiden, welches für das Verfahren zuständig ist. Der Insolvenzverwalter wiederum kann ihnen auch keinen persönlichen Rechtsrat geben; er darf und kann nur Auskunft zum Verfahren geben, und auf Grund der Aktenlage entscheiden, ob Sie Schuldner oder Gläubiger der Genossenschaft sind. Als Schuldner müssen sie möglicherweise noch Gelder an den Insolvenzverwalter bezahlen; als Gläubiger haben sie möglicherweise noch Anspruch auf Geldern aus der Insolvenzmasse.
Solche Verfahren sind vom Verständnis immer „schwere Kost“, aber dafür sind wir ja dann da, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, Rechtsanwalt Reime und Rechtsanwalt Sascha Borowski.
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