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Welche politischen Konsequenzen ziehen die unterlegenen Parteien aus dem Prozessdesaster vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof?

Zunächst einmal scheinbar keine. Zu erwarten sein dürfte aber der Rücktritt der Präsidentin des sächsischen Statistikamtes, Carolin Schreck. Diese Forderung erhebt derzeit der AfD Bundesvorsitzende Jörg Meuthen.

In der Tat ist diese Forderung sicherlich nachvollziehbar und auch berechtigt, denn das endgültige Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichtshofes macht deutlich, dass man hier bei so mancher Entscheidung sogar von Rechtsbeugung sprechen darf.

Einem politischen Beamten des Freistaates, dem man so etwas vorwirft, muss zumindest bis zur rechtlichen Klärung des Vorganges sein Amt ruhen lassen. Erwartet wird in Dresden, dass Frau Carolin Schreck das in den nächsten Tagen auch verkünden wird.

Sie wäre dann sicherlich als „Opferlamm“ von SPD; CDU, Grünen und der Linken in Dresden anzusehen. Nicht vorstellbar, dass in den gesamten Diskussions- und Entscheidungsprozess die Staatskanzlei in Dresden nicht eingebunden war. Dafür war der Vorgang dann sicherlich politisch zu brisant.

Weiteren Klärungsbedarf gibt es dann sicherlich im sächsischen Innenministerium. Auch hier werden „Köpfe rollen müssen“, denn der Verdacht der Rechtsbeugung wiegt dann gerade für Beamte im Innenministerium sicherlich schwer.

Man kann nur hoffen, dass die sächsische Justiz, CDU bestimmt und geprägt, dann hier eine unvoreingenommene Bewertung der Feststellungen des sächsischen Landesverfassungsgerichtes vornimmt und den Vorgang nicht „unter den Tisch kehrt“. Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow ist nicht gerade dafür bekannt, ein „Meister der sauberen und unabhängigen Aufklärung“ zu sein.

Mit diesem angedachten politischen Schachzug um eine Partei „kalt zu stellen“, hat man in Sachsen sehr viel politisches Porzellan zerschlagen, hat aber dem Bürger auch einmal wieder deutlich zu erkennen gegeben, dass man die politische Macht als Beute ansieht. Beute muss man erlegen, egal wie.

Mit dem gestrigen Urteil dürfte der Vorgang dann aber nicht abgeschlossen sein, sondern direkt nach der konstituierenden Sitzung des neuen sächsischen Landtages wird es dann sicherlich einen Untersuchungsausschuss geben. Dieser wird wohl von der AfD beantragt werden.

Zusätzlich wird die AfD auch weiterhin dafür kämpfen auch die restlichen Kandidaten, 30-60 auf der Mandatsliste zur sächsischen Landtagswahl auch im Nachhinein noch anerkannt zu bekommen.

Dies ist dann auch insofern für die AfD in Sachsen wichtig, dass, wenn man diese Anzahl von Mandaten über die Zweitstimmen der Wahlbürger komplett ausschöpft, keine Kandidaten mehr vorhanden wären, die dann in den Landtag nachrücken könnten, wenn zum Beispiel ein AfD Abgeordneter verstirbt oder aus anderen Gründen aus dem Landtag ausscheidet.

Gut an dem Vorgang ist allerdings, dass man an solchen Entscheidungen sehen kann, dass unsere Demokratie funktioniert. Auch wenn der sächsische Landesverfassungsgerichthof natürlich parteipolitisch besetzt ist, so hat er hier der Politik ihre Grenzen aufgezeigt und ein Urteil ins Stammbuch geschrieben, das in Deutschland Rechtsgeschichte geschrieben hat.

Dafür gebührt den Mitgliedern des sächsischen Landesverfassungsgerichtshofes dann Respekt und Dank.

 

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 17.08.2019
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: geralt / Pixabay

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