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Warnungen und Hinweise der BaFin aus dieser Woche

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Jede Woche neue Warnungen und Hinweise der BaFin, was für uns heißt, die Betrüger, Täuscher und Abzocker sind aktiv, um Menschen um ihr Geld zu bringen.

Jede Warnung der BaFin sollte aber auch eine Warnung für die Kunden sein, sich keinesfalls auf Geschäfte mit diesem Unternehmen einzulassen.

Handelsplattformen bitcode-prime.de und investkingdom.co: BaFin ermittelt gegen die Betreiber

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die bislang unbekannten Betreiber der Plattformen bitcode-prime.de und investkingdom.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, werden Kundinnen und Kunden der Plattform bitcode-prime.de an die Plattform investkingdom.co weitergeleitet. Auf keiner der beiden Websites lassen sich ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Namen und die Geschäftsadresse der jeweiligen Betreibergesellschaft finden.

Die Inhalte auf den Websites bitcode-prime.de und investkingdom.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin zugegangen sind, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattformen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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Handelsplattform libra-pros.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform librapros.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite librapros.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der Seite sind weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters vorhanden. Die Gesellschaft bezeichnet sich selbst lediglich als LibraPros ohne Nennung einer Rechtsform. In den Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen auf das Recht von St. Vincent und die Grenadinen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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Handelsplattform financerecovery.co: BaFin ermittelt gegen die FinanceRecovery Limited

Die FinanceRecovery Limited wendet sich eigeninitiativ an deutsche Anlegerinnen und Anleger und bietet ihnen die Wiederbeschaffung von Kapital an, das die Angerufenen bei der Anlage auf anderen Plattformen in der Vergangenheit verloren haben. Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die FinanceRecovery Limited, London, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite financerecovery.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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Betrug: Warnung vor gefälschten Websites kryptoaufsicht.com und boersenaufsicht.net

Die BaFin warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Website kryptoaufsicht.com. Auf dieser wird ihnen angeboten, sie dabei zu unterstützen, ihr Geld zurückzuerlangen, wenn sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Dazu sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre persönlichen Daten hinterlassen.

Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch. Die BaFin empfiehlt, sich keinesfalls auf dieses Hilfsangebot einzulassen und keine Login-Daten, Passwörter, Kreditkartennummern, Kontoverbindungen oder ähnliche Daten herauszugeben.

Die unbekannten Personen verwenden auch die Domäne boersenaufsicht.net. Die betrügerischen Internetseiten sind nicht zu verwechseln mit der Internetseite der bundesdeutschen Börsenaufsichtsbehörde, die unter www.boersenaufsicht.de abrufbar ist.

Die BaFin hatte im April 2022 bereits vor einen ähnlichen Betrugsfall gewarnt.

Die Aufsicht bittet alle Verbraucher, derartige Kontaktaufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

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Website „pioneer-tradeltd.com“: BaFin ermittelt gegen die Digital Currency Group

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Digital Currency Group, Betreiber der Website pioneer-tradeltd.com, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber gibt einen angeblichen Geschäftssitz in Manchester, Vereinigtes Königreich, an.

Der Inhalt der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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Degiroinvestment.net: Identitätsmissbrauch

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass es sich bei dem Betreiber der Website degiroinvestment.net nicht um das lizensierte Institut flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main, handelt.

Die Inhalte der Website degiroinvestment.net rechtfertigen die Annahme, dass der Betreiber der Seite unerlaubt Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.