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Vivono Wohnungsgenossenschaft eG- in Insolvenz-können die Genossen noch einbezahltes Kapital retten? Meinung von RA Dr. Thomas Pforr

Und wieder eine Genossenschaft die ein Insolvenzverfahren anmelden muss, und wieder sind Genossen geschädigt. Davon darf man ausgehen, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Auch bei der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG gibt es eine Person die man sich sicherlich genauer anschauen sollte im Zuge des Insolvenzverfahrens, denn im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG gab es den Namen Jens Meier als Vorstand der Genossenschaft.

Hier ist Sven Meier in der Verantwortung als Vorstand. Jens Meier und Sven Meier sind nach unseren Recherchen Brüder.

Schaut man sich die Konstruktion der Vivono Wohnungsgenossenschaft an, dann erinnert, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, so manches Kosntrukt dann doch an die Geno Wohnbaugenossenschaft eG.

Nun wird diese Insolvenz möglicherweise dann auch hier für hunderte von Genossen zu einem Kapitalanlagedesaster werden können, denn das von dem von den Genossen einbezahlten Kapital noch viel vorhanden ist, ist dann wohl eher unwahrscheinlich, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen.

Genau wie auch innerhalb des Insolvenzverfahrens der Geno Wohnbau-genossenschaft eG stellt sich natürlich auch hier die Frage, ob man noch den einen oder anderen Euro des einbezahlten Kapitals für die Genossen noch retten kann?

Schwierige Frage, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, denn dafür müsste man sich den Vorgang nun einmal genauer anschauen, und auch jeden Einzelfall der Beteiligung die ein Genosse gezeichnet hat.  Erst dann kann man eine konkrete Aussage dazu machen.

Schade, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, ist natürlich in dem Zusammenhang auch die „Schädigung des äußerst positiv besetzten Begriffes der Genossenschaft“, den sich möglicherweise auch die Vivono Verantwortlichen gerne zu Nutzen gemacht haben in der Vergangenheit.Jede Insolvenz einer Genossenschaft beschädigt natürlich das Image  des Begriffes der Genossenschaft.

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 21.01.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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