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Österreichs Finanzmarktaufsicht gibt Warhinweis heraus

Finanzaufsicht

Finanzaufsicht | © CC0/pixabay.com

Nicht nur Deutschland hat eine Finanzmarktaufsicht. Auch in Österreich gibt es eine Finanzmarktaufsicht mit Sitz in Wien. Ähnlich der deutschen BaFin gibt auch sie Warnmeldungen zu Unternehmen heraus, wenn dort aus ihrer Sicht, etwas nicht in Ordnung ist. Das scheint in diesem Fall so zu sein.Anleger die von diesem unten genannten Unternehmen angesprochen werden, sollten diesen Warnhinweis im eigenen Interesse beachten.YF Asset Management Limited

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. September 2017 teilt die FMA daher mit, dass

 YF Asset Management Limited

11/F CMA Building

64-66 Connaught Road

Central, Hong Kong

+852 5819 2454

http://www.yfassetmanagement.com/contact.html

info@yfassetmanagement.com

 nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) sowie die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) nicht gestattet.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 13.09.2017
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: kpuljek / Pixabay

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