Es handelt sich bei dem Investmentangebot um ein Nachrangdarlehen, wie man einer aktuellen Veröffentlichung des Unternehmens entnehmen kann. Das Investmentangebot wurde von der BaFin gestattet, darf also somit interessierten Anleger angeboten werden. Warum man hier ein Nachrangdarlehen gewählt hat, wissen wir allerdings nicht; aber bei einem ordentlichen Kebap wäre doch ein Genussrecht besser gewesen. Dann hätte man die Zinsen auch in Form von Naturalien verzehren können als Anleger.Die VertsKebap Finance GmbH will Döner in die USA bringen. Ja sie lesen richtig, in die USA. Dort ist der Döner noch nahezu unbekannt. Ob der amerikanische Gaumen dann den Döner auch mag? Das wäre sicherlich die Bedingung für einen Erfolg des jetzt gestatteten Investments.
Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 Vermögensanlagengesetz
Die VertsKebap Finance GmbH beabsichtigt, von der VertsKebap Finance GmbH begebene Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt und die Vermögensanlagen-Informationsblätter werden bei Herrn Michael Peter Heyne sen., Hölderlinstraße 4/1, 71717 Beilstein, Deutschland zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Beilstein, den 4. September 2017
VertsKebap Finance GmbH