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Verantwortung des Aufsichtsrates in einer AG

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Verantwortung | © CC0/pixabay.com

Mitglied eines Aufsichtsrates einer Deutschen Aktiengesellschaft zu sein bedeutet nicht nur „einen bezahlten Nebenjob“ zu haben, sondern bedeutet auch immer natürlich Rechte und Pflichten zu haben. Zu den Pflichten gehören:

 Sitzungen des Aufsichtsrates

In jedem Kalenderjahr müssen mindestens zwei Aufsichtsratssitzungen stattfinden. Man muss sich persönlich treffen. Nur in Ausnahmfällen dürfen Telefon- oder Videokonferenzen stattfinden.

Pflicht zur Überwachung durch den
Der Aufsichtsrat hat die Pflicht, die Geschäftsführer zu überwachen. Wenn er diese Pflicht nicht erfüllt und der Gesellschaft dadurch Schaden entsteht, so kann er persönlich in Regress genommen werden.

Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte
Der Aufsichtsrat legt in der Geschäftsordnung fest, welche Rechtsgeschäfte des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand
Auf Grund seiner Überwachungspflicht prüft der Aufsichtsrat eigenverantwortlich, ob die Gesellschaft Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend machen kann. Wenn eine Schadensersatzklage Erfolg verspricht, muss der Anspruch auch geltend gemacht werden.

Über diese Dinge sollte sich Jeder der Mitglied eines Aufsichtsrates werden will natürlich dann auch bewusst sein. Ob sich die Aufsichtsratsmitglieder der Frequenta Beteiligungs AG darüber immer bewusst waren, werden dann sicherlich die Gerichte klären müssen. Unseren Recherchen nach planen derzeit diverse Anlegerschutzkanzleien die heutigen und ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder der Frequenta Beteiligungs AG  dann möglicherweise in die Mithaftung zu nehmen.

Derzeit befindet sich das Unternehmen Frequenta Beteiligungs AG aus Berlin in einer schwierigen Situation, ausgelöst durch eigene Investitionen in Beteiligungen, und durch die Verwerfungen rund um das Unternehmen Piccor AG aus der Schweiz. Hier droht der Verlust von Millionen von Anlegergeldern.

Erstaunlich am Unternehmen Frequenta Beteiligungs AG ist dann aber auch, so berichtet das Internetportal www.diebewertung.de, das in den letzten Wochen sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgetauscht wurden. Rechtsanwälte und Anleger hegen hier derzeit die Befürchtung, das das Unternehmen in die Liquidation geführt werden soll, damit Ansprüche von Anlegern dann ins Leere laufen.

Die jetzt in das Unternehmen berufenen Personen, sowohl Vorstand als auch die Mitglider des Aufsichtsrates, bieten zumindest nicht die Gewähr, das diese sich mit dem Metier auskennen könnten.

Rechtsanwälte und Anleger haben dazu bereits die Ermittlungsbehörden in Berlin in Kenntnis gesetzt.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 14.04.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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