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V + Fonds: Gesellschafterversammlung am 19.11.2019 – wird Liquidation beschlossen?

V + Fonds: Gesellschafterversammlung am 19.11.2019 – wird Liquidation beschlossen?

Am 19.11.2019 soll zum wiederholten Male auf einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der V+Fonds aus Landshut über die Liquidation der Gesellschaften ein Beschluss herbeigeführt werden.

V + Fonds Abwicklung – eine Neverendingstory?

Derartige Versuche zur vorzeitigen Auflösung der Gesellschaften scheiterten in der Vergangenheit bereits mehrfach. Die Fondsgeschäftsführung hält aufgrund des schleppenden Einzahlungsverhaltens der Anleger, der Zunahme an Sonderkündigungen oder Stilllegungen die Liquidation für alternativlos. Der Einladung zur Gesellschafterversammlung beigefügt war die Bilanz für 2018 sowie die Gewinn-und Verlustrechnung. Danach übersteigen die Aufwendungen die Erträge zum Beispiel im Falle der V +2 KG um fast 900.000 €. Hierzu haben wir einen Rechtsanwalt befragt, welcher in der Vergangenheit häufig mit der Gesellschaft im Konflikt lag; Christian Röhlke aus Berlin:

„Dauerhaft wird sich die Gesellschaft in dieser Verlustsituation wohl kaum halten können. Eine Fortführung des Geschäftes bis zum gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Beendigungstermin erscheint auf dieser Grundlage nicht möglich. Allerdings stammt der Großteil der Aufwendungen aus den Kosten für die Bewirtschaftung, die Verwaltungsvergütung und die Verwahrstellenvergütung. Nach den im Internet veröffentlichten Zusatzangaben zum Jahresabschluss z.B. der V+2 hat allein die Kapitalverwaltungsgesellschaft XOLARIS AG einen Betrag von 724.000 € netto als Verwaltungsvergütung und für die Anlegerverwaltung und Buchhaltung erhalten. Da erscheint für die Anleger ein Ende mit Schrecken wohl sinnvoller als ein Schrecken ohne Ende“, meinte dazu der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Anlegern im Zusammenhang mit den Beteiligungen an den V+Fonds betreut.

Aber Liquidation ist nicht ohne Risikio für die Anleger

Für die Anleger ist die Liquidation allerdings nicht ohne Risiken. Der einzusetzende Liquidator wird möglicherweise die noch offenen, bisher noch nicht von den Anlegern erbrachten Rateneinlagen einfordern. Für den V + Fonds Nummer 4, der mit den V + Fonds 1-3 nichts zu tun hat, hat der dort eingesetzte Liquidator Ellerbrok dies bereits getan. Ob zu Recht oder nicht, wird nach Röhlkes Angaben derzeit auch gerichtlich geklärt. Der Bundesgerichtshof hatte in einigen, andere Publikumsgesellschaften betreffenden Entscheidungen in jüngerer Zeit dem Liquidator zwar grundsätzlich das Recht zugesprochen, weitere Beiträge von Anlegern einzufordern. Allerdings nur, wenn die Beiträge zur Abwicklung der Liquidation auch wirklich benötigt würden.
Wenn aufgrund der dauerhaften Verlustsituation die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist grundsätzlich auch ein Insolvenzverfahren möglich. Dies hätte nach Röhlke Sicht sich gegenüber der Liquidation sogar Vorteile: „Ein Insolvenzverwalter hat gegenüber den zuvor handelnden Personen ganz andere Möglichkeiten und Befugnisse. Er ist nur den Gläubigern und dem Amtsgericht gegenüber verpflichtet, kann also möglicherweise unsaubere Geschäfte rückgängig machen. Außerdem ist er gegenüber den Gläubigern berichtspflichtig“, berichtet der Jurist.

Offener Ausgang der Gesellschafterversammlung am 19.11.2019

Was auch immer am 19.11.2019 beschlossen wird: für die Anleger ist die Beteiligung an den V +-Fonds mit herben Verlusten verbunden. Das eingezahlte Geld wird von den Fonds nicht zurückgezahlt werden, allenfalls Bruchteile davon. Anwälte hatte  in der Vergangenheit umfangreiche Schadenersatzklagen durchgeführt, unter anderem gegen Gründungsgesellschafter und Vermittler. „Im Regelfalle waren wir erfolgreich. Allerdings ging sowohl die jeweilige Geschäftsführung-GmbH in die Insolvenz als auch die Treuhand GmbH nach dem Tod ihres Geschäftsführers in die Liquidation. Die von uns ebenfalls mit verklagten persönlichen Gründungskommanditisten haben teilweise Schadenersatzzahlungen im Vergleichswege an unsere Anleger geleistet, haben diese Zahlungen aber nunmehr eingestellt. Die von uns ebenfalls verklagten Vermittler verfügten nur teilweise über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen und haben mal geringere, mal höhere Summen im Vergleichswege gezahlt. So konnten wir für die Mandanten zumindest eine Teilkompensation des Schadens erreichen,“ berichtet Röhlke.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Schadensersatzansprüche genau zehn Jahre nach Annahme des Zeichnungsscheines durch die Fondsgesellschaft verjährt sein dürften, was insbesondere Anleger des ersten V + – Fonds treffen dürfte.

Es wird also spannend; ein regelrechter Wirtschaftskrimi….

Veröffentlichungsdatum: Montag, 18.11.2019
Verantwortlicher Autor: Red. LG

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Bildquelle: Alexas_Fotos / Pixabay

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