Fondsanleger brauchen Nerven: Singapore Airlines gibt den zweiten Airbus A380 zurück. Für Kaufinteressenten werden beide Flugzeuge in den Pyrenäen abgestellt.
Vor 15 Jahren waren Gedanken an einen in Europa hergestellten „Jumbo“ mit Hoffnung auf Größe von Flugzeuggeschäften verbunden. Es war (fast) eine Ehre sich an diesem Flugzeug beteiligen zu dürfen. Damals ruhten große Hoffnungen auf dem Airbus 380. Als Konkurrenz zur Boeing 747 war eine weitere Erfolgsgeschichte über europäische Flugzeugtechnik geschrieben worden.
Mit einem besonders großen Anteil Deutschlands wurde der Auslieferung an den ersten Kunden entgegengefiebert. Populisten sahen darin Erfolg und Bestätigung. Irritiert nahmen die Ersten vor zwei Jahren zur Kenntnis, dass es an Abnehmern mangelte. Ende 2017 stand die Einstellung der Produktion bevor. Wie ein Wunder wirkte die Mitteilung in den ersten Januartagen 2018, dass die Fluggesellschaft Emirates 36 neue Maschinen erwerben will – dies unter der Maßgabe, dass das Flugzeug noch zehn Jahre gebaut wird. Der Auftrag wurde erteilt.
Seit Mitte November steht der erste A380 in den Pyrenäen. Gewöhnlich fliegen Flugzeuge – es sei denn, sie sind falsch konzipiert, defekt oder aber stillgelegt. Letzteres trifft für den ersten im Linienverkehr betriebenen Airbus A380 zu, der auf dem Flughafen Tarbes-Lourdes in den Pyrenäen abgestellt worden ist.
Die Maschine wurde eingemottet. Sie wartet ohne Triebwerke fluguntauglich auf einen neuen Abnehmer. In Kürze wird sie nicht mehr allein sein. Singapore Airlines stellt als bisheriger Besitzer einen zweiten Riesenflieger neben dem ersten ab. Auch dieser ist aus dem Verkehr gezogen. Der Grund dafür ist die Beendigung eines Leasingvertrages, für den keine Option zur Verlängerung gezogen wurde. Die Maschine wird zur Rückgabe an die Dr. Peters Group vorbereitet.
An dieser Stelle setzt die Befassung deutsche Anleger ein, die sich über die Dr. Peters Group an diesen beiden und zwei weiteren Airbus 380 beteiligt haben – über die bekannten Strukturen einer GmbH & Co. KG. Diese Beteiligungsform wurde irreführend als Fonds bezeichnet, obwohl sie nie diese Gesellschaftsform haben konnte. Mittlerweile ist es – zumindest für neue Beteiligungen – untersagt den Begriff Fonds zu verwenden, wenn es sich um eine andere Gesellschaftsform handelt.
Die Dr. Peters Group hat für vier Airbus 380 drei Beteiligungsgesellschaften aufgelegt und das Kapital dafür vor etwa zwölf Jahren über freie Vermittler beschafft. Damit verminderte sich das Gesamtkapital um beachtliche Provisionen. Die Beteiligten waren stolz sich am größten Flugzeug Europas – sie meinten der Welt – beteiligen zu dürfen. Die Begeisterung über Jahre wandelte sich im zweiten Halbjahr 2017 in Entsetzen. So hatte sich keiner die Welt vorgestellt. War es für Asiaten überhaupt zulässig europäische Geldgeber so zu düpieren?
Nun gut – die Beteiligung steht noch, der erste A380 auch! Positiv ist, dass sich der Standplatz in einem europäischen Gebirge befindet und die Organisatoren der KG alles im Griff haben müssten. Die Beteiligten leben noch in der Vorstellung, dass es eine Ehre sein müsste sich um das Flugzeug zu bemühen oder eine noch größere es am Ende kaufen zu dürfen.
Mit unternehmerischer Kühle teilte die Dr. Peters Group mit, dass der Beteiligung nach wie vor Geld zufließt, denn die vier Turbinen sind demontiert oder an anderer Stelle vermietet. Damit fließen noch 25% der bisherigen Einnahmen zu. Die Annuitäten der Banken können noch eingeschränkt bedient werden. Bis dahin regelmäßig fließende Ausschüttungen gibt es nicht mehr. Sie sind eingestellt
Das Dortmunder Unternehmen hat sich im Südwesten Frankreichs eingemietet und nicht in der Wüste von Arizona. Die A380 sollten nicht dauerhaft abgestellt werden. Der zweite A380 soll dort zur Landung ansetzen, wenn die technische Übergabe in Singapur erfolgreich über die Bühne gelaufen ist. Im April und Juni dieses Jahres endet der Leasingvertrag für zwei weitere A380.
In diese drei KGs mit vier A380 haben etwa 12 000 Anleger annähernd 400 Millionen Euro bei einer Mindestbeteiligung von 20 000 Euro investiert. Die Dr. Peters Group soll der größte Anbieter von Beteiligungsgesellschaften von Flugzeugen in Deutschland sein.
Daneben haben deutsche Investoren seit 2006 über geschlossene Fonds mehr als 1,6 Milliarden Euro in insgesamt 21 A380 investiert. Alle sind über einen Leasingvertrag mit Fluggesellschaften für mindestens zehn Jahre gebunden. Der Markt für andere Flugzeugtypen gilt als liquide. Für den A380 sieht das anders aus.
Viele Anleger vertrauten auf die Dr. Peters Group, die 35 Jahre Emissionserfahrung aufweist. Es gibt positive Prognosen für die Luftfahrt. Die etwa 12.000 Anleger beteiligten sich an den Dr. Peters DS-Fonds 129, 130 und 131. Singapore Airlines wird den Leasingvertrag der vier Airbus A380 nicht verlängern. Anleger müssen über ihre Einlage nachdenken (vgl. Papon, Kerstin 2018-01-23).
Bei allen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften der Dr. Peters Group werden die Leasingverträge nach zehn Jahren auslaufen. Die Fluggesellschaften legen ihre Entscheidungen nicht im Vorhinein offen. Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste gefasst machen. Rechtsanwälte empfehlen diese nicht hinzunehmen, sondern zu prüfen, ob Anlegern durch Fehler in der Beratung Schadensersatzansprüche zustehen könnten.
Die A 380 stehen unter der Kritik, dass die Riesenflugzeuge zu teuer sind und sich nur auf Strecken mit hohem Passagieraufkommen lohnen. 850 Menschen können in einem A 380 maximal Platz finden. Dreizehn Gesellschaften auf der Welt nutzen diesen Flugzeugtyp. Emirates verfügt über 101 im Flugbetrieb stehende A380, zu denen die 36 bei Airbus Anfang 2018 bestellten kommen.
Damit wurden die immer heftiger geführten Spekulationen über ein mögliches Aus des A380 vorerst beendet. Die weitere Produktion scheint gesichert.
Die Zukunft der bisher von Singapore Airlines geflogenen vier A380 auf dem Zweitmarkt ist ungewiss. Die Dr. Peters Group verweist auf Gespräche mit zahlreichen Partnern.
Die Triebwerke aller stillgelegten A380 sollen nach dem Abstellen entfernt werden. Sie sind für 25 bis 30 Prozent des Flugzeugwertes verleast worden. Das ist bei Abnahme der A380 vereinbart worden und zeigt, dass der Dr. Peters Group das Risiko bei Auslauf der Leasingverträge für die Flugzeuge gegenwärtig war. Rolls Royce als Motorenhersteller benötigt die Turbinen für andere Flugzeuge, damit diese während einer Wartung weiter fliegen können.
Mit den Einnahmen aus diesem Vertrag soll der Kapitaldienst der Banken gedeckt sein. In Dublin hat sich die Branche der Gesellschaften für Flugzeugfinanzierungen getroffen. Würde ein A380 verkauft werden, dann müsste die betroffene KG aufgelöst werden. Denkbar sind Leasingverträge mit neuen Partnern. Die Riesenflieger könnten nach zehn Jahren gut gewartet noch mindestens 15 Jahre fliegen. Eine weitere Option ist das Ausschlachten der Flugzeuge als Ersatzteillager mit dem Verkauf der Einzelteile. Ein erstes Unternehmen in Norddeutschland sieht darin ein Geschäftsmodell.
Bisher erhaltene Ausschüttungen decken für die Anleger etwa 60% der Investition. Eine Begeisterung entsteht nicht, wenn der Totalverlust ausgeschlossen ist. Die damalige Anlageidee war eine andere: Substanz + Ertrag! Die Unsicherheit über die Zukunft des A380 schlägt sich auf die Kurse am Zweitmarkt für geschlossene Kommanditgesellschaften nieder. Sinkende Nachfrage nach Großraumflugzeugen verschärft das Problem.
Die Nachfrage nach neuen Großraumflugzeugen, Nachmietern oder Käufern für den A380 ist zurückgegangen. Das wirkt sich auf die Verhandlungspreise und die Anleger der Dr. Peters KGs aus. Ausschüttungen dürften die Anleger nicht mehr erwarten. Davon könnten mindestens 25.000 Anleger betroffen sein. Diese könnten bei der Dr. Peters Group und vergleichbaren Gesellschaften Rückerstattung des Kapitaleinsatzes bei fehlerhafter Anlageberatung verlangen. Die Wahrscheinlichkeit einer Fehlberatung ist hoch.
Die KGs wurden als geschlossene Fonds und somit als sichere Anlageform angepriesen. Es handelt sich eben nicht um Fonds, sondern um unternehmerische Kapitalanlagen, die mit dem Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals „ausgestattet“ sind. Anleger hätten aufgeklärt werden müssen, dass kein geregelter Zweitmarkt besteht. Anteile können nicht einfach weiter verkauft werden. Wurden diese Risiken bei Platzierung der Beteiligungen nicht vollständig und verständlich erklärt, können Anleger Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung möglicherweise einklagen.
Sofern eine Bank die Anlageberatung durchgeführt hat, war diese Bank dazu verpflichtet, etwaige Kick-back Zahlungen offenzulegen. Kick-back Zahlungen sind verdeckte Rückvergütungen, die beteiligte Banken von Initiatoren der Beteiligungsgesellschaften erhielten. Wurde versäumt und über den Interessenkonflikt nicht aufgeklärt, können allein aus diesem Grund Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Im Sommer 2018 stehen vier A380 „auf dem Abstellgleis“ und warten auf Interessenten. Das ist ein Schaden, der den Anlegern nicht in Aussicht gestellt worden ist.