Start Anlegerschutz und die BaFin schlägt wieder zu………..zu spät……….denn die Gauner dürften schon abkassiert...

und die BaFin schlägt wieder zu………..zu spät……….denn die Gauner dürften schon abkassiert haben

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Prima, wieder viele neue Warnungen der BaFin, so Rechtsanwalt Marc Ellerbrock von der Kanzlei BEMK aus Markdorf am Bodensee. Es ist gut, dass die BaFin jetzt scheinbar aufmerksamer die eine oder andere Betrugsaktivität im deutschen Finanzmarkt verfolgt.

Trotzdem auch hier wieder vermutlich zu spät, denn die BaFin wird hier erst dann gewarnt haben, als ihr genügend Verdachtsbeweise und nicht Verdachtsmomente bekannt waren. Man würde sich von der deutschen BaFin ein ähnliches Vorgehen wie in der Schweiz wünschen.

Firmen, wo man einen Anfangsverdacht hat, auf eine Warnliste setzen, die melden sich dann sicherlich. Haben diese Firmen dann nachgewiesen, dass der Anfangsverdacht falsch ist, dann wird der Warnhinweis von der Plattform heruntergenommen.

Auf der Seite der Schweizer Finanzmarktaufsicht heißt es dazu: Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte. “

Das wäre doch eine Regelung auch für Deutschland. Übrigens der neue BaFin Chef Mark Branson hat genau das in der Schweiz eingeführt. Nachmachen, Herr Branson.

Handelsplattform iron-bits.com: BaFin ermittelt gegen die Iron-Bits Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Iron-Bits Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Iron-Bits Ltd. betriebenen Webseite iron-bits.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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Handelsplattform eurswiss.com: BaFin ermittelt gegen die Aderon EU LLC bzw. EURSWISS

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Aderon EU LLC keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der Aderon EU LLC betriebenen Webseite eurswiss.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Die Gesellschaft verschickt gefälschte Rechnungen der Financial Conduct Authority (FCA, Vereinigtes Königreich) und gibt vor, dass fälschlich ausgewiesene Gewinne nach Zahlung von „Steuergebühren“ ausgezahlt werden. Weder die BaFin noch die FCA verschicken solche Rechnungen oder erheben derartige Steuern. Es handelt sich hierbei um gefälschte Dokumente.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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swissfuture-fx.com: BaFin ermittelt gegen die SwissFutureFX

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SwissFutureFX keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der SwissFutureFX betriebenen Webseite swissfuture-fx.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Die Gesellschaft verschickt gefälschte Rechnungen der Financial Conduct Authority (FCA, Vereinigtes Königreich) und gibt vor, dass fälschlich ausgewiesene Gewinne nach Zahlung von „Steuergebühren“ ausgezahlt werden. Weder die BaFin noch die FCA verschicken solche Rechnungen oder erheben derartige Steuern. Es handelt sich hierbei um gefälschte Dokumente.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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Handelsplattform goldstein-invest.com: BaFin ermittelt gegen die Goldstein Invest Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Goldstein Invest Ltd., Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Goldstein Invest Ltd. betriebenen Webseite goldstein-invest.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.