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Über manche Schreiben von Rechtsanwälten kann man nur noch erschüttert sein

Früher, ja früher waren Rechtsanwälte für mich etwas ganz Besonderes, da hatte ich alleine schon vor dem Begriff „Rechtsanwalt“ große Hochachtung und auch Respekt.

Mit Verlaub, das hat sich in den letzten 10 Jahren dann völlig verändert, und nahezu ins Gegenteil gewendet.

Die Zunft der Rechtsanwälte ist auch nur ein Querschnitt unserer Gesellschaft. Es gibt intelligente und gute Rechtsanwälte, aber auch Rechtsanwälte, denen man den Film senden kann, „denn sie wissen nicht, was sie tun“.

Manchmal habe ich dann wirklich das Gefühl, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, dass so mancher Rechtsanwalt in dem einen oder anderen juristischen Seminar nicht aufgepasst haben könnte.

Kommen wir aber einmal zu einem aktuellen merk-würdigen Fall. Geschrieben hat uns die Rechtsanwaltskanzlei Nickel – Notare Rechtsanwälte Steuerberater aus Frankfurt. Da macht doch eigentlich schon der Name der Kanzlei so einen tollen Eindruck, dass man denkt, die wissen was sie tun. Möglicherweise aber eben nicht.

Gestern Abend kurz vor 22 Uhr hat man uns eine Mail und ein Fax übermittelt mit einer Fristsetzung bis heute Morgen um 9 Uhr eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Artikel zu löschen.

Nun, wer uns kennt weiß, dass wir bei solchen „kruden Schreiben“ dann erst einmal schauen, „was will der Anwalt denn überhaupt von uns?“.

Hier vertritt der Rechtsanwalt aus genannter Kanzlei eine Mandantin, wo es eine vorläufige Sicherungsmaßnahme in Höhe von 4 Millionen Euro gibt. Diese vorläufige Sicherungsmaßnahme ist übrigens im Bundesanzeiger für jedermann zugänglich veröffentlicht worden. Genau diese Veröffentlichung haben wir übernommen, weil diese thematisch zu unserem Portal passt.

Da Rechtsanwalt Nickel, aus genannter Kanzlei, wohl nicht weiß, woher unsere Veröffentlichung denn stammt, wer kennt schon den Bundesanzeiger, haben wir ihn genau darauf hingewiesen. Rechtsanwalt Nickel hatte in seinem Schreiben behauptet:

Auf Ihrer Internetpräsenz haben Sie mit Datum vom 10.6.2020 unter dem folgenden Link: www.diebewertung.de/staatsanwaltschaft-frankfurt-am-main-51/ Auszüge aus einem angeblichen Urteil des Landgerichts Frankfurt und in diesem Zusammenhang die persönlichen Daten unserer Mandantin verbreitet.

Zitat Ende

Nun, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nickel, ja haben wir, aber ob das aus einem, wie Sie behaupten, Urteil des Landgerichtes Frankfurt stammt, das wissen wir nicht.

Mit Verlaub, ist uns aber auch letztlich dann egal. Die Quelle kennen Sie nun mittlerweile, haben das sicherlich auch mittlerweile „prüfen“ können, und feststellen können „Thomas Bremer hat Recht“.  Ja hat er, und er hat Ihnen auch klar mitgeteilt, wie Sie das dann auch bei uns löschen können.

Wenden Sie sich doch bitte an die Stelle, die diese Mitteilung im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, erwirken dort eine Löschung, teilen mir das mit, wenn dies gelöscht wurde, und ich lösche natürlich ganz klar auch. Steht auch so in meinem Impressum. Einfach mal hineinschauen, Herr Rechtsanwalt Nickel.

Nun haben Sie sehr viel unnötigen Staub aufgewirbelt, denn eigentlich hätten Sie doch wissen müssen, wo das veröffentlicht ist. Nun haben Sie Kosten für Ihre Mandantin verursacht, denn ich habe meinen Rechtsanwalt eingeschaltet, die völlig überflüssig waren. Aus der Nummer müssen Sie aber jetzt herauskommen nicht ich.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 22.07.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

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