Start Allgemein UDI Interessengemeinschaft, die BaFin-Meldungen – es war eine spannende Woche

UDI Interessengemeinschaft, die BaFin-Meldungen – es war eine spannende Woche

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Der Streit zwischen dem UDI Insolvenzverwalter und der Interessengemeinschaft UDI wird immer skuriler. Mittlerweile wirft man dem Insolvenzverwalter schon vor, er würde Werte unter der Hand verscherbeln.

Ein Niveau, was dem eigenen Ego einen Nutzen bringen mag, dem, der diesen Vorwurf/Verdacht erhebt. Weiss man dann aber noch von wem dieser Vorwurf kommt, dann kann man nur den Kopf schütteln.

Ja man muss den Verfasser als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnen, denn er ist scheinbar immer noch sauer darüber, dass er nicht in den Gläubigerausschuss gewählt wurde.

Bei all den Diskussionen und Auseinandersetzungen geht es aber nicht um Vorteile für die Anleger sondern für die Kanzlei Schirp und Partner mBB aus Berlin. Unglaublich eigentlich, aber in der heutigen Zeit wohl Tagesgeschäft.

Hier muss man sich bitte wieder auf das Wesentliche konzentriert, dem Anleger zu helfen und nicht einem Rechtsanwalt sinnlos die Taschen voll zu machen.

Auch die BaFin war in dieser Woche wieder mit Meldungen für Verbraucher und Anleger aktiv.

Erneut warnt die BaFin auch wieder vor einer Tätigkeit als Finanzagent. Hier wollen Betrüger nur, dass sie ihr Konto für Geldtransfers zur Verfügung stellen. Bedenken sie bitte, wenn das Betrüger waren und herauskommt, dass man ihr Konto genutzt hat, dann haben sie nicht nur staatsanwaltschaftliche Ermittlungen am Hals, sondern werden sicherlich auch von geschädigten Anlegern verklagt werden. Das kann dann auch zu ihrer Insolvenz führen.

Latoken.com: BaFin ermittelt gegen die LiquiTrade Limited

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LiquiTrade Limited, Kaimaninseln, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Website latoken.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die LiquiTrade Limited unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Darüber hinaus warnt die BaFin vor einer Tätigkeit als „Finanzagent“.

weitere Meldungen der BaFin finden sie hier http://www.bafin.de

 

Thomas Bremer - www.diebewertung.de