Eigentlich eine Frechheit, was man Anlegern dort anbietet, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Es sind Investments mit dem Risiko eines Totalverlustes für jeden Anleger, der dort ein Investment tätigt und es sind Immobilien, die wir als „schwer verkaufbar“ ansehen.
Möglich, ist genau dies der Grund, warum man hier auf etwas zurückgegriffen hat, wo man nicht eine Immobilie verkauft, sondern der Anleger eigentlich ein „nachrangiges Investment im Falle eines Crash´s“ verkauft. Da machen sich schöne Bildchen im Investmentangebot natürlich gut. Das Auge investiert mit, kann man an dieser Stelle ruhig sagen.
Für uns ist dieses Investmentangebot auch mit dem Namen Norbert Ketterer aus der Schweiz verbunden. Einer der gerne 20% Rendite und mehr macht. Es sei ihm gegönnt, aber sie müssen ja nicht der „Dumme“ sein, der das bezahlt, oder? Beide Immobilien halten wir für „schwer an den Mann bringbar“ auf Grund der Lage, aber auch des Nutzungskonzeptes. Insbesondere das städtische Kaufhaus Leipzig gilt bei „eingeweihten Immobilien Kennern in Leipzig“ immer noch als Skandalimmobilie. Eine Skandalimmobilie, über die man auch eine Story im Spiegel nachlesen kann.
Erwirbt man eine Immobilie, dann hat man eigentlich immer den Gedanken an einen Wertzuwachs. Der ist in diesen Lagen für uns nur schwerlich nachvollziehbar und einmal ganz ehrlich, warum macht Norbert Ketterer daraus solch einem Investment, wenn er das auch ganz einfach als „Einzeldeal“ verkaufen könnte? Sicherlich nicht aus Nächstenliebe. Da sind wir dann ganz sicher.
Aber auch den Partner, hier die Quirion AG, sehen wir kritisch. Auch die werden solch ein Geschäft nicht aus Nächstenliebe machen, sondern daran gut verdienen. Völlig legitim, aber nun raten sie mal, wer das letztlich bezahlen soll? Sie natürlich! Denn Geld vermehrt sich nicht, es verteilt sich nur anders. Ich, wenn sie mich als Immobilienexperten des Leipziger Marktes fragen, würde die Finger von diesem Investment lassen. Übrigens auch die Bilanz der Gesellschaft halten wir für eine „Katastrophe“. Nun denn, ein paar Dumme werden sich schon sicherlich finden!
Totalverlustrisiko:
Digitale Wertpapiere werden oftmals mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung und einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet. Die Forderungen aus dem digitalen Wertpapier begründen im Verhältnis zu Forderungen anderer Gläubiger der Emittentin nachrangige Gläubigerrechte.
Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Emittentin im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO sowie für den Fall der Durchführung eines Liquidationsverfahrens wird gemäß § 39 Abs. 2 InsO hinsichtlich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Gläubiger aus dem digitalen Wertpapier – einschließlich der Ansprüche auf Verzinsung sowie Rückzahlung des investierten Kapitals – ein Nachrang in der Weise vereinbart, dass sämtliche Ansprüche der Inhaber von digitalen Wertpapieren erst nach sämtlichen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen Gläubiger der Emittentin zu befriedigen sind.
Die Forderungen der Inhaber von digitalen Wertpapieren können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger der Emittentin verbleibt, beglichen werden.
Diese Regelung kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Forderungen der Gläubiger aus dem digitalen Wertpapier führen. Gleichwohl werden in der Regel keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und/oder Stimmrechte an bzw. in der Gesellschafterversammlung der Emittenten gewährt.