Denn natürlich hat eine solche Maßnahme dann möglicherweise auch direkten Einfluss auf das Geschäft des Unternehmens. Stiftung TEST ist dann ja auch nicht irgendwer, sondern anerkannt seit Jahren einer der wichtigen Warnhinweisgeber, vor allem wenn es dann auch um Kapitalanlagen geht. Keine Frage kein Unternehmen will sich dann gerne auf dieser Liste wiederfinden.
Das wird im Hause von ThomasLloyd mit TU Michael Sieg dann sicherlich nicht anders sein. Übrigens TU steht hier nicht für irgendeinen akademischen Titel, sondern ist die Abkürzung für 2 weitere Vornamen von Michael Sieg. Aber die Abkürzung TU macht sich dann ja vielleicht ganz gut. Könnte ja möglicherweise Jemand auf die Idee kommen, das würde „Technische Universität“ heißen.
Nun gut, natürlich hat das Unternehmen ThomasLloyd gegen die Aufnahme auf die Warnliste der Stiftung TEST vorgehen zu wollen, aber mal ehrlich TU Michael Sieg, was wollen sie damit erreichen?
Glauben sie wirklich das sie von der Warnliste herunterkommen? Selbst wenn, bis das soweit ist, hat doch jeder Anleger und jeder Vertriebler schon mitbekommen das ThomasLloyd mit diversen Kapitalanlageangeboten auf der Warnliste steht.
Natürlich wird dann auch jeder seriöse Vermittler genau diese Information in einem Beratungsgespräch mit einem potentiellen Anleger nicht verschweigen dürfen, udn dann?
Schaut man sich die Ausführungen von TEST dann genauer an, dann scheint der ausgesprochene Warnhinweis ja dann schon berechtigt zu sein aus Sicht der Stiftung TEST.
https://www.test.de/ThomasLloyd-Gruppe-Riskante-Anlagen-mit-raetselhaften-Renditen-5515856-0/
Stimmen all diese Dinge, sehr geehrter Herr Sieg, welchen Grund hat ein Anleger dann noch sein sauerverdientes Geld bei Ihnen in irgendein Investment zu investieren? Fällt ihnen da spontan noch etwas ein? Mir nicht! Im Gegenteil, die Veröffentlichung der Stiftung Test sollten Anleger zum Anlass nehmen, dann das eine oder andere verlustträchtige Investment zu beenden getreu dem alten Motto „lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“.
Seine ThomasLloyd Investments einmal überprüfen zu lassen, dazu rät auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Hier, so Rechtsanwalt Jens Reime, sollte man sich vor allem einmal den Beratungsprozess genau anschauen, denn in einigen Fällen die mir bekannt sind, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, kann solch eine Beratung auch einmal die Frage nach einer Haftung des Beraters aufwerfen.