Da muss man eigentlich nur den Kopf schütteln bei diesem Termin. Seit rund 4 Jahren berichten wir auf einem weiteren Internetportal unserer Redaktion über vorläufige Sicherungsmaßnahmen von deutschen Staatsanwaltschaften bzw. deutschen Gerichten, die im Bundesanzeiger, für Jedermann, öffentlich zugänglich sind.
Bevor wir dies begonnen haben, haben wir natürlich vorher beim Bundesanzeiger nachgefragt, ob wir das dann auch dürfen? Hier hat man sich dann wohl Zeit genommen das zu klären, denn erst nach 14 Tagen bekamen wir eine Antwort. Ja wir dürfen das, aber nur so übernehmen wie es auch veröffentlicht wurde.
Genau daran halten wir uns natürlich konsequent. Natürlich löschen wir den Eintrag dann aber auch, wenn wir Kenntnis davon erhalten, das auch die Staatsanwaltschaft den Vorgang aus dem Bundesanzeiger herausgenommen hat. Wir beantragen dann auch die Löschung aus dem Google Index, auch das keine Frage sondern eine Selbstverständlichkeit für uns.
Nun haben natürlich die betroffenen Personen manchmal durchaus ein Problem mit unseren Veröffentlichungen, denn die werden bei Google dann offensichtlich immer an prominenter Stelle gefunden. Übrigens die Google Positionierung können wir nicht beeinflussen. Nun fühlen sich die Personen, wie unser Kandidat am gestrigen Tage, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Hm, geht’s denn noch?
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist doch im Regelfall immer nur ein Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens was gegen die betroffenen Personen geführt wird, und mit Verlaub, ich halte Deutschland nicht für eine Bananenrepublik die da einfach mal etwas von offizieller Justizseite in das Internet stellt, was nicht den Tatsachen entspricht. In der Konsequenz ist also jeder der sich dort in solchen Veröffentlichungen wiederfindet, selber der Verursacher solch einer Meldung.
Sich dann noch „weinerlich und jammernd“ hinzusetzen und von „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ zu sprechen geht dann wohl nur nach dem Motto „Frechheit siegt“. Ganz klar aber auch, Gerichte lassen sich von solchen Inszenierungen nicht täuschen, und das ist gut so. Übrigens unser „jammernder Kläger“ leitet wieder eine Firma die Geld von Anlegern einsammelt. Da kann man sich dann seine eigenen Gedanken machen.
Übrigens hat das entscheidende Gericht ganz klar zum Ausdruck gebracht „das wir das veröffentlichen dürfen“, insofern hat er vor Gericht jetzt auch nochmals einen wichtigen Hinweis bekommen der ihm dann möglicherweise zukünftig hilft einen besseren und ordentlichen Job zu machen.
Vorgeworfen hat er uns auch, dass er durch unsere Veröffentlichungen kein Geschäft mehr mache, weil das Kunden und Vertriebspartner lesen würden. Mal ehrlich, sind wir für diese Berichte als Ursache in der Verantwortung?