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Steiner & Company – gibt es einen möglichen neuen Anlageskandal?

Natürlich haben wir die Überschrift mit einem Fragezeichen versehen, aber letztlich leben wir natürlich nicht in einer „Bananenrepublik“ in Deutschland. Um einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen, muss es sicherlich schwerwiegende Verdachtsgründe geben. Die lagen hier wohl dann auch vor.

Natürlich, auch das ganz klar hier gesagt, gilt für alle Beschuldigten natürlich die Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.

Zudem ist eine deutsche Staatsanwaltschaft natürlich verpflichtet, im Zuge ihrer Ermittlungen nicht nur nach belastenden Unterlagen zu suchen, sondern auch nach entlastenden Unterlagen.

Mit solch einer Nachricht werden dann natürlich auch Anleger und Vertrieb aufgeschreckt, denn Geld ist dann „wie ein scheues Reh“.

Natürlich wollen wir zusätzlich zur Bestätigung durch die Hamburger Ermittlungsbehörde nun auch vom Unternehmen wissen, wie es diese Durchsuchung sieht und ob es die Ermittlungsbehörden bei ihren Ermittlungen unterstützt?

Wir haben das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten. Auch diese werden wir dann natürlich veröffentlichen, sofern wir eine erhalten, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig.

Was können Anleger nun tun, wollten wir von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen wissen? Reime rät „von jeglicher Panik ab“, denn dafür ist der Vorgang noch zu frisch.

Trotzdem, so Rechtsanwalt Jens Reime, sollte jeder Anleger den Vorgang nun mit einem Rechtsanwalt besprechen, um dann zu einem späteren Zeitpunkt auch seine Ansprüche sichern zu können.

Auch ich, so Rechtsanwalt Reime, werde den Vorgang natürlich für meine Mandanten nun sehr aufmerksam beobachten, um den möglichen Verlust so gering wie möglich zu halten.

 

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 07.09.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: GraphicMama-team (CC0), Pixabay

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