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Fragen und Antworten zum Start des 49-Euro-Tickets (Deutschland-Tickets)

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Ab sofort ist das 49-Euro-Ticket gültig. Damit kann man in ganz Deutschland für einen Festpreis den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

In ganz Deutschland? Nein, natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. So werden einige Regional-Strecken von der DB-Fernverkehr betrieben. Damit sind die Züge zwar grundsätzlich mit einem Nahverkehrsticket nutzbar, aber für das Deutschland-Ticket gilt diese Ausnahme nicht. Die DB hat für den Geltungsbereich Fragen & Antworten zusammengestellt, die Sie hier finden: https://www.bahn.de/angebot/regio/deutschland-ticket.

Wussten Sie zudem, dass Sie mit dem Ticket bis nach Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Frankriech kommen? Auch hier finden Sie weitere Informationen bei den Fragen und Antworten, die die Deutsche Bahn nur für das Ticket zusammengestellt hat (https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket).

Und noch ein Punkt ist wichtig: Was passiert bei Verspätungen? Darf man dann auch den Fernverkehr nutzen? Erhält man hierfür eine Erstattung? Dazu teilt die DB folgendes mit: Zuerst einmal benötigt man keine Verspätungsbescheinigung. Dem Service Center Fahrgastrechte muss schriftlich mitgeteilt werden, dass bei der Reise auf der gewünschten Verbindung eine Verspätung vorlag, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von mindestens 20 Minuten geführt hat. Als Nachweis kann auch ein Screenshot der Verspätung (z.B. im DB Navigator) mitgeschickt werden. Das Service Center prüft die Angaben und entscheidet entsprechend.

Grundsätzlich hat man, wenn man aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommt, pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden jedoch aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können aber mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.

Ab einer zu erwartenden Verspätung des Nahverkehrszuges von mindestens 20 Minuten ist auch eine Nutzung von ICE/ICs gestattet. Für die Fahrt mit dem Fernverkehrszug ist aber zunächst eine Fahrkarte zu kaufen. Die Fahrtkosten werden dann im Nachgang auf Antrag durch das genutzte Eisenbahnunternehmen, z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte erstattet.

Aktuell weist das Unternehmen übrigens darauf hin, dass es wegen der hohen Nachfrage zu Problemen bei der Buchung eines Deutschland-Tickets kommen kann.