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Spannend wird sein, ob sich die Sparkassen und Banken daran halten

Es zeigt, dass die BaFin wohl mehr für die Verbraucher tun will und dies in der Öffentlichkeit publik machen will. Jene BaFin, die in den letzten Jahren immer häufiger Kritik einstecken musste. Früher galt die BaFin auch „als verlängerter Arm der Banken“. Nun also eine Allgemeinverfügung im Sinne der Verbraucher, die man da auf der Seite der BaFin nachlesen kann.

Zitat:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Hierzu hat sie heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die betroffenen Institute müssen den Sparern auch erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssen die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BHG) aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13.04.2010 – XI ZR 197/09) berücksichtigt.

Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung betreiben wir effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch. „Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren.

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Bei den in Rede stehenden Sparverträgen haben viele Kreditinstitute Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. Diese Praxis hat der BGH 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen 2010 und 2017 zu den Anforderungen an solche Klauseln geäußert.

Zitat Ende

Spannend, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, dürfte nun sein, ob sich die Banken und Sparkassen an diese Allgemeinverfügung halten werden. Manchmal ist es sicherlich dann auch ratsam, hier mit einem Rechtsanwalt gegen die Bank vorzugehen bzw. auch die Abrechnung nachprüfen zu lassen, denn die Bank bzw. die Sparkasse wird das immer aus ihrer Sicht berechnen.

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 22.06.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

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