Sylvia Grünert arbeitet seit fast 9 Jahren als Pflegegutachterin. Als eine der ersten in Deutschland durfte Sylvia Grünert solche private Pflegegradgutachten erstellen.
Üblicherweise werden solche Pflegegradgutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, aber hier ist natürlich Obacht geboten, so Sylvia Grünert, denn der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat natürlich das finanzielle Wohl der Pflegekassen im Auge, nicht das finanzielle Wohl der betroffenen Personen.
Genau deshalb, so Sylvia Grünert, sollte jeder Betroffene natürlich einen privaten Pflegegradgutachter/in beauftragen um seine Interessen dann auch bei einem möglichen Disput mit der Krankenkasse mit fundierten Argumenten durchsetzen zu können.
Sylvia Grünert, www.pflege-sg.de bietet ihre Dienstleistung vor allem im Raum Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen interessierten Kunden an.
Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2016 wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt, der ab dem 1. Januar 2017 gilt.
Fünf neue Pflegegrade werden die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgte dabei automatisch.
Nutzen auch Sie die Fachkompetenz von Sylvia Grünert, wenn es um die Einstufung in einen Pflegegrad geht. Schützen Sie sich vor einer falschen Einstufung, und damit verbundenen finanziellen Verlusten. Die Leistungen stehen Ihnen zu.