So kann man es auch heute noch auf der Internetseite des Unternehmens Relocation Lawyers Ltd. nachlesen:
Die Relocation Lawyers ist die marktführende Kanzlei für die Privatinsolvenz in England und Irland, auch bekannt unter EU-Insolvenz bzw. England-Insolvenz. Viele Schuldner aus Deutschland und Österreich nutzen die Möglichkeit der Entschuldung im EU-Ausland. Insbesondere das englische und irische Insolvenzverfahren gelten als besonders schuldnerfreundlich und werden in der gesamten EU anerkannt. Das bedeutet, dass Sie nach 12 Monaten schuldenfrei sind und neu starten können, was auch immer Ihre Pläne für die Zukunft sein mögen.
Außerdem sind wir auf die Rettung von Unternehmen in der Krise spezialisiert, insbesondere von GmbH´s. Falls es nichts mehr zu retten gibt, begleiten wir Sie durch die GmbH-Insolvenz bzw. Regelinsolvenz. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Zur Privatinsolvenz im EU-Ausland lässt sich generell sagen:
Schulden-Druck, Gerichtsvollzieher, Mahnungen und die ständige Sorge wie es wohl weitergeht, gehören mit uns schon bald der Vergangenheit an. Durch das mögliche Ende der Insolvenz in England bedingt durch den Brexit haben wir jetzt schon sämtliche Strukturen in Irland geschaffen. Für die meisten unserer Mandanten macht es Sinn, die Insolvenz von vornherein in Irland zu tätigen.
Unsere Kanzlei verfügt über das größte und professionellste Netzwerk am Markt, bestehend aus Fachanwälten für Insolvenzrecht, Steuerberatern und Insolvenzberatern in England, Irland und Deutschland/Österreich.
Zudem haben wir den eigenen Notar im Hause, der Sie bei der Rettung Ihrer Immobilie und noch vorhandener Vermögenswerte unterstützt. Wir sind uns der goßen Verantwortung Ihnen und Ihrer Situation gegenüber stets bewusst. Daher arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam und partnerschaftlich an der Lösung Ihrer Schuldensituation.
Alternativ zum Insolvenzverfahren vereinbaren wir auch regelmäßig außergerichtliche Vergleiche mit den Gläubigern. Durch das Druckmittel des Wohnsitzes im Ausland erlangen wir dabei sehr attraktive Quoten, oft von wenigen Prozent der tatsächlichen Schuldenhöhe. Ob diese Option für Sie in Frage kommt, klären wir mit Ihnen im Rahmen einer Vorab-Analyse durch unsere Kanzlei.
Natürlich, so ein Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens, machen auch wir uns bereits seit Monaten unsere Gedanken darüber, wie wir unser unternehmerisches Angebot auch in der nahen Zukunft aufrecht erhalten können, wenn am 31. Oktober 2019 dann wirklich der Brexit kommen sollte.
Bereits heute haben wir eine Nachfolgelösung, die zwar zeitlich gesehen etwas länger dauert, aber immer noch eine sehr gute Alternative zum deutschen Privatinsolvenzrecht darstellt. Wir werden unseren Kunden die Abwicklung ihrer Privatinsolvenz in Irland empfehlen, werden unsere Kunden dann dabei nicht nur beraten, sondern auch bei jedem behördlichen erforderlichen Schritt auch aktiv unterstützen.