Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) verbietet den Vertrieb der Verträge von Red Cave, weil kein Prospekt vorliegen würde.
ist eine Investition in die Förderung von Gas und Öl. Sie kaufen, zusammen mit anderen Miteigentümern, Equipment zur mobilen Förderung von Öl und Gas. Diese verpachten Sie an eine Ölgesellschaft über den Zeitraum von 10 Jahren. Zitat aus der Internetseite der Firma
Red Cave AG bietet eine Vermögensanlage ohne Verkaufsprospekt an
Die BaFin hatte Anhaltspunkte dafür, dass die Red Cave AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Miteigentumsanteilen an mobilen Ölförderanlagen öffentlich anbieten würde. Das Angebot erfolgt unter anderem über die Homepage www.red-cave.com.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Seitens der BaFin erfolgt sozusagen eine formale Mindestprüfung.
Prospekte und Formulare, von der Wiege bis zur Bahre.
Kapitalanlageentscheidungen des Anlegers sollen Ausdruck eines rationalen Abwägungsprozesses sein. Bekanntlich ist in der Regel das Gegenteil der Fall. Grundlage einer Anlageentscheidung sollen zum Beispiel Prospekte sein. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und werden halbherzig von dem Staat überwacht. Fehlt ein Prospekt kann der Verkauf verboten werden. So ist es hier geschehen.
Red Cave AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen
Die BaFin hat am 21. September 2020 das öffentliche Angebot der Red Cave AG von Miteigentumsanteilen an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, wegen Verstoßes gegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Daher darf die Red Cave AG keine Miteigentumsanteile an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, zum Erwerb in Deutschland anbieten. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Auswirkungen auf andere Projekte mit Miteigentumsanteilen – Gold, Edelsteine und anderes?
Anknüpfungspunkt des Gesetzes ist nicht die Tatsache, dass etwas sachenrechtlich mehreren gehört, sondern, sondern dass die Kaufsache „Erträge“ erwirtschaften (Investition von Gas und Öl) soll. Außerdem ist eine Beendigung der Bruchteilsgemeinschaft für die Miet-/Pachtzeit von zehn Jahren ausgeschlossen. Im Grunde steht also Geld und eine Renditeerwartung durch die Nutzung im Vordergrund.
Edelmetalle oder Edelsteine erwirtschaften nichts; sie haben einen Kauf und Verkaufs Wert. Auch „passiert“ mit den Edelmetallen oder Edelsteinen nichts. Sie werden für die Kunden verwahrt. Verwahrung ist also nicht das Herausforderung, sondern nur die formale Gestaltung.
Die Vertragsgestaltung heißt im übrigen nicht, dass Red Cave kein gutes Investment war, sondern nur, dass die formalen Voraussetzungen für den Vertrieb in Deutschland nicht gegeben sind.