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PrismaLife im Visier des Verbraucherschutzes, wieder einmal

Murmeltier

Murmeltier | © CC0/pixabay.com

Und ewig grüßt das Murmeltier, mag man da schon sagen, denn PrismaLife ist für Verbraucherschützer schon über Jahre ein „Baum an dem man sich reiben kann“. Dabei, auch das muss man einmal sagen, hat PrismaLife eigentlich gar nichts Falsches gemacht. Im Gegenteil, PrismaLife ist einer der Vorreiter von Nettopolicen, heißt der Verkauf von Versicherungspolicen o h n e Provisionen zu berechnen. Etwas was Verbraucherschützer eigentlich seit Jahren fordern. Nun ist das immer so eine Sache „wenn man der Erste ist“ in einem schon an sich umkämpften Markt. Da wacht dann auch die Konkurrenz mit Argusaugen auf das was man tut, oder eben nicht tut.

Natürlich hat das Unternehmen PrismaLife Vertriebspartner/Makler die die Produkte des Unternehmens an Kunden beraten und natürlich auch Verkaufen. Keine Provision von der Versicherungsgesellschaft heißt natürlich, das ja irgendjemand dann auch die Kosten der Beratung übernehmen muss. Hier natürlich dann auch der Kunde der solch eine Nettopolice abgeschlossen hat. In Sachen des Honorars für solch eine Beratung ist dann der Vermittler/Makler selber in der Verantwortung. Er bestimmt also selber, ohne Zutun des Unternehmens PrismaLife, was der beratende Kunde an Honorar zu bezahlen hat. Auch das sicherlich dann ein Vorgang, der so sicherlich völlig in Ordnung ist, denn Arbeit muss ja bezahlt werden.

Aufregung gibt es nun über die Höhe der Kosten die dort in Rechnung gestellt werden, und das die Honorarvereinbarung weiter zu bedienen ist, auch wenn die Versicherung vom Versicherungsnehmer gekündigt wird.

In der Realität bedeutet das, das der Kunde 2 Verträge hat die er finanziell bedienen muss. Einmal die Lebensversicherungspolice und die separate Honorarvereinbarung mit dem Berater. Würde es sich um eine übliche Versicherungspolice handeln, dann wäre mit dem „nicht Bedienen der Lebensversicherung“ natürlich auch keine weiteren anderen Zahlungen verbunden. Der Vermittler hätte dann hier ein Provisionsstorno.

Nun gab es in der Vergangenheit viele Prozesse um diese Vereinbarung, die man einst auch Kostenausgleichsvereinbarung, genannt hatte. Manche Gerichte entschieden dann pro PrismaLife und andere Gerichte wiederum pro Kunde, erklärten die Honorarvereinbarung für Nichtig.

Nun gibt es zwischen dem Unternehmen PrismaLife und Marktwächter Finanzen, ein Ableger der Verbraucherzentralen in Deutschland, einen handfesten Streit in dem PrismaLife wohl nun ordentlich die „Messer wetzen will“, und derzeit prüft, denn gerichtlich gegen Marktwächter Finanzen vorzugehen. Wem diese Auseinandersetzung nutzen wird? Vermutlich Marktwächter Finanzen mehr als dem Unternehmen PrismaLife und den für das Unternehmen tätigen Beratern.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 28.03.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Murmeltier

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