Es ist derzeit eine verfahrene Situation, aber auch eine Situation im Vorgang P&R Container, die sich in diesem mutmaßlichen kriminellen Ausmaß keiner vorstellen konnte. 1 Millionen Container gibt es nicht im aktuellen Bestand der P&R Gesellschaften. Das ist gleichbedeutend mit einem finanziellen Schaden von mindestens 2 Milliarden Euro. Das könnte der größte Kapitalanlagebetrugsfall in Deutschland werden. Eigentlich bis vor 3 Monaten unvorstellbar, das man es bei den P&R Container Gesellschaften anscheinend nur mit Gaunergesellschaften zu tun haben könnte. Weder der Vertrieb noch die Anleger hatten da den geringsten Verdacht.
Selbst als das Unternehmen dann Insolvenz anmelden musste im März diesen Jahres, war der allgemeine Tenor „wir werden ein kleinen Teil unseres investierten Geldes verlieren, mehr nicht“. Da hat sich der Wind nun völlig gedreht, denn die fehlenden Container kann man ja auch nicht mehr als Vermögen verkaufen.
Aber es geht ja noch viel weiter in dem Vorgang, so Frank Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher in Chemnitz. Viele Gewinne die die Unternehmen im P&R Container Verbund, ausgezahlt haben könnte der Insolvenzverwalter als „Scheingewinne“ einstufen. Was derzeit aber schon kalr zu sein ist, dass die Anleger kein Eigentum am Container erworben haben, sondern dass alle Container in die Insolvenzmasse fließen. Die Anleger sind also Gläubiger.
Eine der noch offenen Fragen wird allerdings sein, ob der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen als Scheingewinne zurückfordern könnte. Dies ist eine Gefahr, der sich viele Anleger noch nicht bewusst sind. Dabei ist es die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass Scheingewinne, also zum Beispiel Gewinne aus dem hier offenkundigen Schneeballsystem, im Falle der Insolvenz wieder zurückgefordert werden können. Die Abwehr derartiger Rückforderungsansprüche an den Insolvenzverwalter gestaltet sich oft schwierig. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Das wird auch hier sicherlich so sein.
Genau deshalb ist es aber wichtig, so Thomas Bremer vom www.diebwertung.de aus Leipzig, dass hier ein Fachanwalt für Insolvenzrecht die Interessen der Anleger vertritt. Ein Rechtsanwalt der genau solche Situationen kennt, und damit beurteilen kann. der reine „Anlegerschutzanwalt“ wird ihnen da nichts nützen, denn ihre Kapitalanlage kann man nicht mehr schützen, sondern hier muss man den Anlegern helfen die bestmögliche Insolvenzquote zu bekommen, und auch dabei helfen, mögliche Rückforderungen des Insolvenzverwalters dann abzuwehren, wenn er diese an den jeweiligen Anleger stellt.