Das war am Montag dieser Woche sicherlich die Nachricht des Tages. Das Unternehmen PR Container hatte mit wesentlichen Gesellschaften seines Unternehmenskonstruktes den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen.
Über 50.000 Anleger sind betroffen. Anleger die sich nun sicherlich durch die Bank so ihre Gedanken um ihr Investment machen müssen. Insolvenz angemeldet haben die nachfolgenden Gesellschaften:
Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (HRB 71806), die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (HRB 152368) sowie die P&R Container Leasing GmbH (HRB 58248) haben jeweils am 15. März 2018 beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt.
Der Beschluss
Mit Beschluss vom 19. März 2018 wurde vom Amtsgericht München Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH bestellt. Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke, ebenso von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, wurde auch am 19. März 2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH bestellt. Die P&R Transport-Container GmbH sowie die weiteren Gesellschaften der P&R-Gruppe haben bislang keinen Insolvenzantrag gestellt.
Wie bereits befürchtet, müssen sich die betroffenen Anleger nun der Gefahr des Totalverlustes ihres Investments bei P&R stellen. Gleichfalls besteht das Risiko, für auflaufende Kosten persönlich in die Haftung genommen zu werden.
Nach einer ersten Mitteilung des Rechtsanwalts Jaffé sollen die Gesellschaften zunächst weiter wirtschaften. Aufgrund der Dimension der Insolvenz ist mit einem schnellen Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht zu rechnen.
„Für die betroffenen Anleger muss eine Sanierungslösung gefunden werden. Eine in Eigenverantwortung der Anleger durchzuführende Bewirtschaftung der eigenen Container ist schlicht unmöglich. Hierzu wäre es erforderlich, die Anlegerinteressen zu bündeln und einen Plan zu erarbeiten, der weiteren Schaden von den Anlegern fernhält“, meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr von PFORR Rechtsanwälte aus Bad Salzungen.
Dr. Thomas Pforr will zunächst einmal eine Art Krisenmanagement, um die Vermögenserte, und die laufenden Einnahmen daraus, für die Anleger zu sichern. Sicherlich ein vernünftiger Weg, denn selber können die betroffenen Anleger die aktuelle Situation sicherlich nicht bewältigen-