§ 22 Abs. 4 Insolvenzordnung Rechtsanwalt Pforr und Rechtsanwalt Mattil in den Gläubigerausschuss gewählt PIM Gold GmbH
Der Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen bestätigte der Redaktion von diebewertung.de, dass er in den Gläubigerausschuss der insolventen PIM Gold GmbH gewählt worden ist. Er gilt als kompetent und eingearbeitet in das Thema, weil er als rechtlicher Leiter der IG PIM Gold tätig ist.
Hintergründe des Goldskandals mit über 10.000 Geschädigten
Die Zentrale der PIM Gold GmbH aus Heusenstamm in Hessen wurde am 04. September 2019 von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht. Der geschäftsführende Gesellschafter in Untersuchungshaft genommen. Im Zuge dessen hat das Amtsgericht Offenbach ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es das Vermögen des Unternehmens zu sichern und an die Gläubiger zu „verteilen“. Die Insolvenz der PIM Gold gilt neben der BWF Stiftung in Berlin als einer der größten Goldanlageskandale der letzten Jahre.
IG PIM Gold gegründet
Als Reaktion auf die Insolvenz der PIM Gold GmbH hat sich die Interessensgemeinschaft IG PIM Gold gebildet die bereits über 1.000 Anleger repräsentiert. Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr vertritt diese IG in rechtlichen Fragen. Die Anleger wissen, dass sie nun lange Zeit und mit ungewissem Ausgang um ihr Vermögen bangen müssen. Die Redaktion von diebewertung.de geht davon aus, dass der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss um Dr. Pforr gewissenhaft arbeiten werden um das Beste für die Gläubiger herauszuholen.
Was aber ist der Gläubigerausschuss überhaupt?
Der Gläubigerausschuss ist das in der deutschen Insolvenzordnung neben der Gläubigerversammlung vorgesehene Willensbildungsorgan der (Insolvenz-) Gläubiger. Die Insolvenzordnung sieht die Bildung eines Gläubigerausschusses nur in größeren Fällen zwingend vor. Diese größeren Einzelfälle liegen hier natürlich in Sachen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH selbstverständlich vor.
Natürlich, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, gilt auch diese Berufung nur vorläufig, wie übrigens auch die Berufung des derzeitigen Insolvenzverwalters Dr. Metoja.
Dieser erstellt zur Zeit ein Insolvenzgutachten im Auftrag des Amtsgerichtes Offenbach, auf dessen Basis dann das Amtsgericht Offenbach zu entscheiden haben wird, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und wird, wovon Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aber ausgeht.
Dann wird es eine erste Gläubigerversammlung geben, in der dann sowohl der Insolvenzverwalter und auch die Mitglieder des Gläubigerausschusses zu bestätigen sind durch die Gläubigerversammlung.
Im Regelfall ist dies allerdings immer reine Formsache, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr. Allerdings zeigt auch das Beispiel der GENO eG, dass ein Insolvenzverwalter nicht immer bestätigt werden muss. Hier war der Insolvenzverwalter bei der Gläubigerversammlung von den Gläubigern nicht bestätigt worden, was dann einen Wechsel im Amt des Insolvenzverwalters nach sich gezogen hatte.
Rechtsanwalt Pforr vertritt auch die IG Pim Gold in rechtlichen Fragen. Eine Interessengemeinschaft mit derzeit wohl schon über 1.000 Mitgliedern.
Mitglieder, so eine Sprecherin der Interessengemeinschaft, die sich natürlich darüber Aufklärung erhoffen, wie es zu diesem mutmaßlichen Betrug kommen konnte, und die natürlich jetzt auch lange Zeit um ihr Vermögen bangen werden, und vermutlich dann nur einen Bruchteil zurückbekommen werden.
Hier erhoffen wir uns dann auch von Rechtsanwalt Dr.Thomas Pforr eine konsequente Arbeit zur Aufklärung der Vorgänge als Mitglied im Gläubigerausschuss.