PIM Gold GmbH – Gold weg, Chef verhaftet und Insolvenzverfahren gerät möglicherweise ins Straucheln
Die Gläubigerversammlung am 28.02.2020 im Rahmen der PIM Gold Insolvenz wird von einem Schreiben an die Anleger überschattet. Seit der Durchsuchungs-maßnahme am 4. September 2019 hatten sich die Ereignisse rund um die insolvente PIM Gold GmbH überschlagen.
Der Geschäftsführer wurde verhaftet, die Firma mittels Verfügung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschlossen. Eine Pleite war die natürliche Folge.
Nach dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss durch das Gericht festgelegt. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Renald Metoja von den Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, bestellt.
Die Insolvenzordnung setzt den Verwalter an die Spitze des abzuwickelnden Unternehmens und stattet diesen mit Geld und Macht aus, um für die Gemeinschaft und die betroffenen Gläubiger und Schuldner das beste zu erreichen. Große Insolvenzen sind auch lukrative Geschäfte wie der Vorstandsposten eines großen Unternehmens….
Kommentar von Dr. Thomas Schulte, Berlin, Rechtsanwalt:
Gelenkte Demokratie durch den Insolvenzverwalter?
Durch Schreiben vom 12. Februar 2020 sollen die Anleger aufgefordert worden sein, ihre Stimme einem Anwaltsfirma zu übertragen, welche ebenfalls vom Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH beherrscht wird. Denn der Insolvenzverwalter ist zusätzlich auch noch Chef der Depre Rechtsanwälte, die jetzt Gläubiger vertreten wollen.
https://www.diebewertung.de/wp-content/uploads/2020/02/FireShot-Capture-046-Rechtsanw%C3%A4lte-Depr%C3%A9-RECHTSANWALTS-AG-www.depre_.de_.pdf
In der Gläubigerversammlung nehmen die Gläubiger – in der Masse geschädigte Privatanleger – ihre Interessen wahr. Wahl und Abwahl des Insolvenzverwalter, Kontrolle und Unterstützung des Insolvenzverwalters.
Die Gläubigerversammlung ist also ein heiliges Demokratiemoment der Insolvenzverwaltung. Aber sich selber kontrollieren?
Damit könnte die Aufgabe der Gläubigervertretung, die den Insolvenzverwalter unterstützen und kontrollieren soll, in das Leere laufen. Getreu dem bewährten Motto: Demokratie ist gut, solange ich als Chef bestimme, welches Ergebnis bei Abstimmungen herauskommt.
Berufsrechtliche und insolvenzrechtliche Bedenken des Schreibens
Die Anleger sollen kostenfrei und nur in den Insolvenzversammlung vertreten werden, so das Schreiben. Zum einen ist es unzulässig, nach der Bundesrechtsanwaltsordnung kostenfreie Vertretung anzubieten, zum anderen könnte die Ansprache von Personen, die noch gar nicht vertreten werden mit der Bitte einen Auftrag zu erteilen, verboten im Sinne der Neutralität des Anwalts sein.
Anwälte dürfen bekanntlich ihre Dienste anbieten und Werbung machen, aber nicht direkt nach einem Mandant einen potentiellen Mandanten fragen.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine solche Vollmacht überhaupt wirksam ist oder nichtig? Warum? Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen Vollmachten als nichtig angesehen, wenn damit die Interessen des Mandanten eindeutig „verraten werden“. Das könnte man sogar behaupten: Dem Anwalt ist es bei Strafe verboten, etwas anderes zu tun, als die Interessen seines Mandanten zu vertreten.
Wenn er aber gleichzeitig Insolvenzverwalter ist, der die Pflicht nach der Insolvenzordnung hat, alle Anleger gleich zu behandeln und gerecht zu sein, könnte das sehr schwierig werden. Zudem achtet die Rechtsordnung ganz stark darauf nur den Ruch von Mauscheleien zu vermeiden.
Datenschutzrechtlich dürfte die Verwendung und Weitergabe der Daten sehr problematisch sein. Haben die angeschriebenen Anleger der Verwendung ihrer Daten zugestimmt?
Ganz zu schweigen von folgendem Aspekt: Im Sinne eines fairen Wettbewerbs unter Anwälten ist es auch nicht, sich selber anzubieten. Welcher Anleger, der den Sachverhalt der „Selbstkontrollenidee“ nicht versteht, beauftragt dann noch kostenpflichtig einen anderen Anwalt, wenn ein Dritter sich mittels freundlichem und kompetenten Anschreiben als kostenfreier Vertreter empfiehlt.
Die plötzliche Insolvenz der Goldfirma PIM, die Enttäuschung der Anleger über die Geschäftsführung, das langjährige Versagen der Aufsicht BaFin und des Gesetzgebers führt zu der Erkenntnis, dass der Anleger alleine gelassen wird. Der tolldreiste Versuch der Insolvenzverwaltung sich selber zu vertreten, das alles ist schlimm. Die Argumente des Insolvenzwalters erinnern an einen Freund der gelenkten Demokratie: Zur Vermeidung von Chaos und für die Effektivität sei es gut, das er die Macht erhält.
Gold blendet.