Ein unglaublicher Vorgang in einem Insolvenzverfahren, denn, dass man eine Gläubigerversammlung verschieben muss, weil nicht genug Platz für die Gläubiger ist, das haben wir ganz selten gehört, letztmalig im Verfahren INFINUS Dresden. Ein Verfahren was aber um ein Vielfaches größer war.
Es ist aber auch die Fortsetzung von Pannen, die Dr. Renald Metoja in den letzten Wochen zu verantworten hat. Da fragt man sich schon, wie so etwas überhaupt passieren kann? Hat Dr. Metoja das Verfahren überhaupt noch richtig im Griff?
Nun soll die Gläubigerversammlung am 24. März 2020 nachgeholt werden. Möglicherweise hat Dr. Metoja aber die Versammlung auch deshalb verschoben, um mehr Zeit zur Vorbereitung zu haben, um sich auf die Vorwürfe so mancher Anleger/Gläubiger im Bezug auf sein Werbeschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Depre aus Mannheim vorbereiten zu können. Da wäre, so wie wir gehört haben, einiger Stress angesagt gewesen.
Dr. Metoja hätte doch wissen müssen, dass dies „kein Kaffeekränzchen mit ein paar Teilnehmern wird“, dafür sind in den letzten Wochen die Emotionen zu hoch gekocht. Nicht zuletzt auch durch ihn selber verursacht.
Bei aller guten Arbeit die Dr. Metoja gemacht hat, er hat Fehler gemacht, die man als Insolvenzverwalter nicht machen darf. Jetzt kommt ein unverzeihlicher Fehler dazu in den Augen der Anleger.
Mittlerweile haben sich bei uns in der Redaktion schon 20 Gläubiger gemeldet, die alle sehr erbost sind, weil diese teilweise auch sehr weit angereist waren, was natürlich auch mit persönlichen Kosten verbunden ist. Bekommen wir diese vermeidbaren Kosten nun von Dr. Metoja ersetzt, so deren Frage?
Gute Frage, die Dr. Metoja dann mal in den nächsten Tagen beantworten sollte. Wir haben uns auf ein Gespräch mit ihm am Montag verabredet.
Anmerkung:
Auch wenn im Moment die Verärgerung groß ist, aber natürlich geht bei einer solchen Gläubigerversammlung auch „Sicherheit für die anwesenden Personen vor“, um dies auch mal ganz klar zu sagen.
Ich denke Dr. Metoja hat dann auch erkannt, dass bei der Anzahl der Teilnehmer dieser Sicherheitsaspekt nicht mehr gewährleistet war. Dann solch eine Versammlung abzubrechen, ist völlig richtig.
Ob die Gläubigerversammlung dann aber am 24. März 2020 durchgeführt werden kann, bleibt offen, denn wir wissen nicht, wie sich die Situation mit dem Coronavirus entwickeln wird. Möglich, dass dann solche Versammlungen nicht mehr stattfinden dürfen.
Ein gutes und gelungenes Beispiel für ausreichend Platz bei einer Gläubigerversammlung war die von Insolvenzverwalter Sebastian Laboga durchgeführte Gläubigerversammlung in Sachsen BWF Stiftung. Er hatte sich in Berlin damals die Aula in der UNI Berlin gemietet.