Prima, da kann man nur DANKE sagen im Namen der fast 3.000 Anleger die hier mit ihrem ersparten Kapital an dem Unternehmen Piccor AG investiert sind. Einem Schneeballsystem wie man einem, der Redaktion vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten, entnehmen kann.
Es geht nicht mal eben um 3 Euro 50, nein vermutlich um einen Betrag von über 300 Millionen Euro,die dort für die Anleger „im Feuer“ liegen. Im Rahmen der stattgefundenen Durchsuchungsaktion konnten nach Angaben der Ermittlungsbehörden Vermögenswerte in Höhe von rund 80 Millionen Euro gesichert werden.
Dabei soll es sich um Bargeld und Sachwerte handeln. Ob diese Bargeld und Sachwerte dann letztlich alle der Piccor AG aus Baar, Kanton Zug, in der Schweiz zugeordnet werden können werden dann nun die weiterführenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen müssen.
Derzeit gibt es nur Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren. Schuldige wird es erst dann geben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, Anklage erhoben wurde und ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Davon sind wir dann aber noch ein paar Jahre entfernt.
Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen wurden bis jetzt auch noch keine Verhaftungen vorgenommen, was sich aber dann möglicherweise, nach Sichtung der Unterlagen die jetzt beschlagnahmt wurden, noch ändern kann. Sollten sich Verdachtsmomente zu einer Person erhärten, könnte das dann sicherlich auch zu Inhaftierungen führen.
Viel wichtiger dürfte aber für die Anleger sein, ob man nun alles einbezahlte Geld verloren hat, oder ob man noch hoffen darf einen Teil seiner investierten Gelder zurück zu bekommen? Auch diese Frage kann man derzeit seriös nicht beantworten. Hier wird man abwarten müssen welche Gelder am Ende eines Liquidationsverfahrens der PICCOR AG in der Schweiz, noch vorhanden sein werden.
Wir gehen derzeit davon aus, dass in der Schweiz in den nächsten Wochen von Seiten der Schweizer Finanzmarktaufsicht über die Piccor AG ein Liquidationsverfahren eröffnet werden wird. Welche rechtlichen Folgen das dann noch für die Anleger haben wird, da hier nach Schweizer Recht vorgegangen wird, auch das wird man abwarten müssen.
Diese Frage kann Ihnen im Moment auch kein Rechtsanwalt dann seriös beantworten können.
Sicher sein dürfte allerdings, das viele sogenannte Anlegerschutzanwälte, sich auf die Vertriebsmitarbeiter stürzen werden. Alleine deshalb schon, weil das natürliche Opfer um ein Mandat von einem geschädigten Anleger zu bekommen, immer der Vertriebler ist.
Dabei ist es völlig wurscht ob der Berater dann auch einen Beratungsfehler gemacht hat in der Beratung beim Kunden. Der Zweck heiligt hier bei vielen Anlegerschutzanwälten dann manchmal die Mittel. Der Zweck ist dann einfach ein „einträgliches Mandat“ vom Anleger zu bekommen. Egal ob der Anwalt den Prozess gewinnt oder verliert, er bekommt sein Honorar immer.