Solange das Leben ganz normal funktioniert ist alles gut. Doch plötzlich passiert etwas völlig Unvorhergesehenes und Überraschendes und das bisher gut funktionierende Leben wird sofort durch die eigene Gesundheit eingeschränkt.
Spätestens hier muss man sich mit einer Wulst von Gesetzlichkeiten und Vorschriften auseinandersetzen, was sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, die man eigentlich in so einer Situation gar nicht hat, weil man ganz andere Sorgen mit sich trägt.
Ob man aus dem „Paragraphen-Dschungel“ alles richtig herausfindet, welche Hilfe und Unterstützung möglich wäre, sei dahin gestellt. Hinzu kommt, dass man ja auch nicht aus seiner gewohnten Umgebung weg möchte und so lange wie möglich in den „eigenen vier Wänden“ und mit der Familie oder dem Partner zusammen wohnen bleiben möchte.
Wenn nun Pflegebedürftigkeit eintritt, geht es in erster Linie um die Frage, auf welchen Pflegegrad besteht Anspruch, wie stelle ich einen Antrag und was passiert bei einer Ablehnung? Wie ist die Vorgehensweise bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wie zum Beispiel die Antragstellung zur Höherstufung.
Pflege von Angehörigen- das wird ein immer größeres Thema unserer Gesellschaft, so Pflegegutachterin Sylvia Grünert aus Leipzig. Natürlich gibt es staatliche Unterstützung bei den Kosten die für die Pflege von Angehörigen entstehen. Bevor man jedoch in den Genuss dieser staatlichen Leistungen kommt, bedarf es der Stellung eines Antrages bei der jeweiligen zuständigen Krankenkasse für den Pflegebedürftigen.
Diese wiederum gibt dann im Regelfall immer ein Gutachten in Auftrag. Zuständig für die Erstellung dieser Gutachten ist der medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK genannt. Doch aufgepasst, rät Sylvia Grünert, denn der MDK begutachtet häufig nicht im Sinne des Antragstellers.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist natürlich immer daran interessiert die Leistungszusagen aus der Pflegeversicherung so gering wie möglich zu halten. Aus Sicht des MDK dann natürlich auch nachvollziehbar. Sie müssen das jedoch nicht hinnehmen, so Sylvia Grünert. Jeder Pflegebedürftige der mit der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nicht einverstanden ist, kann hier natürlich dann in Widerspruch gehen.
Parallel dazu sollte, aus Sicht von Pflegegutachterin Sylvia Grünert, jeder Pflegebedürftige ein eigenes privates Pflegegutachten in Auftrag geben. Die Einschätzungsunterschiede dann zum MDK Gutachten mit der zuständigen Krankenkasse diskutieren, um dann das optimale Ergebnis für den Pflegebedürftigen, und seine Angehörigen, herauszuholen.