Unsere Gesellschaft wird immer älter, und damit steigt natürlich auch der Anteil der Bevölkerung, der Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen kann, so Sylvia Grünert, www.pflege-sg.de, aus Taucha bei Leipzig. Einen Pflegegrad braucht man heute, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegversicherung zu bekommen so Sylvia Grünert. Sie gehört zu den ersten privaten Pflegegutachterinnen in Deutschland, verfügt somit über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich. So lange das Leben ganz normal funktioniert ist alles gut. Doch plötzlich passiert etwas völlig Unvorhergesehenes und Überraschendes und das bisher gut funktionierende Leben wird sofort eingeschränkt. Spätestens hier muss man sich mit einer Wulst von Gesetzlichkeiten und Vorschriften auseinandersetzen, was sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, die man eigentlich in so einer Situation gar nicht hat, weil man ganz andere Sorgen mit sich trägt.
Ob man aus dem „Paragrapendschungel“ alles richtig herausfindet, welche Hilfe und Unterstützung möglich wäre, sei dahin gestellt. Hinzu kommt, dass man ja auch nicht aus seiner gewohnten Umgebung weg möchte und so lange wie möglich in den „eigenen vier Wänden“ und mit der Familie oder dem Partner zusammen wohnen bleiben möchte.
Wenn nun Pflegebedürftigkeit eintritt, geht es in erster Linie um die Frage, auf welchen Pflegegrad besteht Anspruch, wie stelle ich einen Antrag und was passiert bei einer Ablehnung? Wie ist die Vorgehensweise bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wie zum Beispiel die Antragstellung zur Höherstufung im Pflegegrad.
Ist die Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung richtig – oder sind Sie der Meinung, diese Einstufung ist falsch. In all diesen Fällen kann Ihnen ein Pflegegutachter/in zur Seite stehen und Ihnen wertvolle Hilfe und Unterstützung geben. In vielen Fällen können auch durch die Pflege- bzw. Krankenkasse Leistungen für Hilfestellungen im hauswirtschaftlichen Bereich übernommen werden.
Jeder der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, sollte sich, so Sylvia Grünert immer an einen privaten Pflegegutachter/in wenden um damit seine Interessen abzusichern. Der medizinische Dienst der Krankenkassen vertritt sicherlich überwiegend immer die Interessen der Pflegeversicherung. Er versucht natürlich den Pflegegrad so niedrig wie eben möglich zu halten. Ihr Interesse sollte ein anderes sein.