Das haben wir, so Thomas Bremer von www.diebewertung.de aus Leipzig, aus sehr zuverlässiger Quelle erfahren. Das ist das Ende eines Streites zwischen Alphatieren, auf Kosten der vielen hundert Anleger, die hier in die OGI AG ihr Kapital investiert haben. Um 10 Millionen Euro soll es gehen wie wir aus zuverlässiger Quelle gehört haben.
Gehört haben wir auch das es seit Jahren ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren der Frankfurter Staatsanwaltschaft geben soll, mit dem Vorwurf des Kapitalanlagebetruges in über 300 Fällen. Das Verfahren geht wohl noch auf eine Initiative der BaFin zurück, die vor Jahren dem Unternehmen Oil &/ Gas Invest AG , das Einsammeln von Kapital über Nachrangdarlehen untersagt hatte. Der ehemalige Vorstand und einer der Großaktionäre des Unternehmens hatte dann unserer Kenntnis nach, alle Nachrangdarlehen an die ehemaligen Zeichner zurückbezahlt. Im weiteren Fortgang hatte sich das Unternehmen OGI AG dann eine Gestattung für die Einwerbung von Fremdkapital von der Finanzmarktaufsicht in Luxemburg eingeholt.
Hier war aber dann nicht viel an neuem Kapital von Anleger eingesammelt worden, da man sich dann wohl andere Wege gesucht hatte um an Investorengelder zu kommen. Das hatte, so hört man nun, dann aber wohl nicht den gewünschten Erfolg. Bis heute ist unklar, warum die OGI AG das Einwerben von Fremdkapital auf Basis des gestatteten Prospektes dann eingestellt hatte.
Nun soll es in den letzten Monaten einen heftigen „Krieg“ zwischen dem ehemaligen Vorstand der Gesellschaft, dem Aufsichtsrat und dem neuen Vorstand der Gesellschaft gegeben haben.
Hier soll man sich dann auch Gegenseitig mit Strafanzeigen und Unterlassungserklärungen überzogen haben. Sicherlich alles nicht im Sinne der Anleger die dort ihr Geld investiert hatten/haben.
Nun, es verändert nichts an der nun eingetretenen Situation die sicherlich unschön ist, aber wohl nicht mehr veränderbar ist. Vielleicht geht die Staatsanwaltschaft in Frankfurt dem Vorgang insgesamt nun etwas konsequenter nach.
Eine Hausdurchsuchung gab es wohl in dem Vorgang bereits. Diese richtete sich jedoch in der Hauptsache gegen die Tätigkeiten des ehemaligen Vorstandes die zur BaFin Untersagung geführt hatte.