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Neues Gesetz soll zahlreiche Opfer von Betrugsskandalen durch Unternehmer besser stellen

In der parlamentarischen Abstimmung ist eine Normenkatalog, welche auch Opfer von Betrügereien durch Unternehmen besser stellen soll. Der klingende Name: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“. Es handelt sich um den Versuch, mittels des Ordnungswidrigkeitenrechts Unternehmen in eine stärkere finanzielle Verantwortung zu nehmen. Bisher erwies sich bei komplexen Strukturen ein Problem: es musste die individuelle Verantwortung und Schuld von einzelnen Personen in Strukturen (Verbände wie Firmen und ähnliches) nachgewiesen werden, die dann auch persönlich hafteten. Personen – selbst Aufsichtsräte und Vorstände – sind jedoch austauschbar und bringen nicht das gewünschte Ergebnis: juristisch korrektes Verhalten von großen Unternehmen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Ich freue mich, dass wir meinen Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft heute auf den Weg gebracht haben. Den Koalitionsvertrag setzen wir damit eins zu eins um. Jetzt werden Bundestag und Bundesrat über das Gesetz beraten. Die übergroße Mehrheit der Unternehmen in Deutschland hält sich selbstverständlich an Recht und Gesetz. Es sind wenige Kriminelle, die großen Schaden anrichten….“

Noch bis zu diesem Freitag läuft die Anhörung von Verbänden, die sich insgesamt positiv äußern: Natürlich sind die Kapazitäten der Gerichte und Staatsanwaltschaften (laut Richterbund) nicht ausreichend, während die Anwaltschaft die Aushöhlung von Rechte von Beschuldigten befürchtet.

Das Ordungswidrigkeitenrecht erweist sich wegen der extrem hohen Strafen in wirtschaftlicher Hinsicht als Möglichkeit die Einhaltung von Verbraucher- und Anlegerschutzvorschriften durch Unternehmen zu erzwingen.

Große Strafen: Für große Wirtschaftsunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz sollen die Sanktionen wie im Kartellrecht bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Für Unternehmen mit weniger als 100 Millionen Euro Jahresumsatz soll es bei Sanktionen von höchstens zehn Millionen Euro bei vorsätzlichen Straftaten und höchstens fünf Millionen Euro bei fahrlässig begangenen Straftaten bleiben.

Unternehmen bekommen Rechte wie Beschuldigte (können zum Beispiel SCHWEIGEN), werden aber auch belohnt, wenn unternehmensintern versucht wird einen Sachverhalt aufzuklären. Auch werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt.

Verteilung von Erlösen an Opfer von Unternehmensstraftaten

Künftig soll der Staat das strafbar Erlangte einziehen und Betroffene entschädigen können. Das wird insbesondere bei massenhaften Betrugstaten, bei denen einzelne einen relativ geringen Schaden haben, den sie nicht selbst einklagen wollen, eine große Erleichterung für Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

Das könnte in Sachen Schadenersatz für Verbraucher und Anleger ein echter Fortschritt sein.

 

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 16.06.2020
Verantwortlicher Autor: Red. LG

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Bildquelle: jessica45 (CC0), Pixabay

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