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Musterfeststellungsklage soll ab 1. November 2018 kommen

Musterfeststellungsklage

Musterfeststellungsklage | © CC0/pixabay.com

„Mit dieser „Eine-für-Alle-Klage“ können Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstig und unbürokratisch zu ihrem Recht kommen. Sie brauchen nicht selbst zu klagen, sondern können dies einem Verband überlassen, der dann für sie vor Gericht zieht. Mit der Musterfeststellungsklage werden Verbraucherrechte effektiv gestärkt.“

„Ich freue mich, dass wir die Musterfeststellungsklage heute auf den Weg bringen konnten. Insbesondere wenn die möglichen Klagekosten höher sind als der eingeklagte Betrag, überlegen es sich Verbraucherinnen und Verbraucher zwei Mal, ob sie ihr gutes Recht einfordern. Das geht vielen gegen den Gerechtigkeitssinn.

Mit dieser „Eine-für-Alle-Klage können Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstig und unbürokratisch zu ihrem Recht kommen. Sie brauchen nicht selbst zu klagen, sondern können dies einem Verband überlassen, der dann für sie vor Gericht zieht. Mit der Musterfeststellungsklage werden Verbraucherrechte effektiv gestärkt.“

So die kommentierenden Worte der Bundesjustizministerin am Mittwoch dieser Woche nachdem das Bundeskabinett die Einführung der Musterfeststellungsklage beschlossen hatte.

Kommt die Inkraftsetzung wirklich noch zum 1. November 2018, dann würde damit sicherlich auch das Kalkühl von Volkswagen sich in die Verjährung von Kundenansprüchen zu retten, nicht aufgehen. Das wäre auch gut so, denn Volksbetrügern sollte man ihr Handeln nicht durchgehen lassen. Volkswagen hat Millionen von Kunden hinters Licht geführt und will jetzt nicht dafür geradestehen. Volkswagen Verbraucheransprüche könnten dann auch die Grundlage der ersten solchen Musterklage sein.

Natürlich muss man dann auch einmal abwarten, was bei solchen Klagen dann für den Verbraucher herauskommt, nur heiße Luft oder auch Geld auf sein Konto. Mit solchen Musterklagen in dieser Form gibt es eben bis dato in Deutschland keine Erfahrung.

Interessant sein wird auch, welcher Verband hier eine solche Klage zuerst bei einem Gericht einreichen wird. Dieser Verband wird dann natürlich damit auch Rechtsgeschichte schreiben. Hoffen wir einmal, das Verbraucher nicht nur mehr Rechte haben, sondern auch am Ende entschädigt werden.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 12.05.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Musterfeststellungsklage

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