Sowas macht man nicht, wenn man ein anständiger Politiker ist, das waren die ersten Gedanken, als wir die Strafanzeige der AfD Landtagsfraktion im Freistaat Sachsen, die man uns in die Redaktion zugespielt hatte, gelesen haben.
Liest man die Stranfanzeige der AfD Landtagsfraktion des Freistaates Sachsen, dann kann man hier möglicherweise auch von einem Ganovenstück reden, und möglicherweise ist Sachsens Regeirung dann ein Stück weit ein „Gangster Paradies“.
Man muss kein AfD Fan sein, um hier klar zu sagen, „das gehört sich in einer seriösen und ehrliche Demokratie nicht“. Solche Spielchen haben dann eher Platz bei der „Cosa Nostra“ oder der Mafia.
Möglicherweise muss man sich aber an solche Spielchen gewöhnen in der deutschen Politik, wenn es für eine Partei um deren Machterhalt geht. Macht bedeutet in diesem Fall Geld und Versorgung eigener Leute und der eigenen Person mit lukrativen Posten.
Anzeige erstattet wird von der sächsischen AfD Landtagsfraktion gegen
Ministerpräsident Michael Kretschmer
wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verbrechen der Rechtsbeugung § 339 StGB, § 26 StGB sowie wegen des Verdachts der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, § 357 StGB i.V.m.§339 StGB
Professor Günther Schneider, Staatssekretär und Amtschef, Sächsisches Staatsministerium des Innern
wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verbrechen der Rechtsbeugung § 339 StGB, §26 StGB
gegen einen noch nicht genannten Mitarbieter des Bundeskanzleramtes
wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verbrechen der Rechtsbeugung § 339 StGB, §26 StGB
weiterhin gegen
Frau Carolin Schreck, Landeswahlleiterin udn Vorsitzende des Landeswahlausschusses
Herr Freundorfer, Beisitzer im Landeswahlausschusses
Herr Grundmann, Beisitzer im Landesawahlaussschuss
Herr Israel, Beisitzer im Landeswahlausschuss
Frau Rericha, Beisitzerin im Landeswahlausschuss
Herr Weise, Beisitzerim Landeswahlausschuss
wegen des Verdachts des Verbrechens der rechtsbeugung gemäß § 339 StGB.
gegen
Herrn Professor Dr. Roland Wöller, Staatsminister des Innern,
wegen des Verdachts der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, § 357 StGB i.V.m. § 339 StGB
Gleichzeitig bitte die sächsische AfD die Staatsanwaltschaft Dresden um Aufnahme der Ermittlungen.
Ungewöhnlich ist allerdings, dass der Staatsanwaltschaft in Dresden diese Strafanzeige noch nicht vorliegen soll, denn diese wurde der Staatsanwaltschaft Dresden unseren Dokumenten nach, per Fax übermittelt. Die Anzeige ist mit dem Datum 26. August versehen.
Natürlich gilt auch für Politiker in unserem Land die Unschuldsvermutung so lange, bis zu dem Vorgang ein Urteil gefällt ist.
Den Kopf schütteln muss man aber darüber, dass solche Vorgänge in einem Rechtsstaat überhaupt vorkommen, das von Parteien, denen man eigentlich nachsagt, dass sie „seriös“ sind.
Parteien die unser Land dann ein Stück weit mit aufgebaut haben, Deutschland und den Freistaat Sachsen nach der Wende.