Mehr Klarheit bei Prüfung der Kreditwürdigkeit – Gott schütze die Schufa
Kein Darlehen bei der Bank ohne Prüfung der Sicherheiten. Das Bankenaufsichtsrecht zwingt Banken geradezu die Schufa zu beachten:
Am 1. Mai 2018 ist die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung in Kraft getreten. Mit ihr hat die Bundesregierung Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen aufgestellt. Die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff. Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und § 18a des Kreditwesengesetzes – KWG) waren mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union zum 21. März 2016 neu geregelt worden.
Sicherheitenprüfung zwingend
Der Darlehensgeber darf danach einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn es nach einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Kreditwürdigkeitsprüfung wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag vertragsgemäß nachkommen wird. Mit der Verordnung sind Fragen zur Auslegung der Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung geklärt worden, die in der Praxis aufgetreten waren. Sie leistet damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit, vor allem bei der Kreditvergabe an ältere Menschen und junge Familien. Darüber hinaus lässt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem extern zu vergebenen Forschungsvorhaben untersuchen, ob die Regelungen zur Pflicht der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen gemäß §§ 505a ff. BGB und § 18a KWG ihr Ziel erreicht haben, einen besseren Schutz von Betroffenen vor Überschuldung aufgrund unzureichend geprüfter Finanzierungen zu gewährleisten. Anlass für die Evaluation ist, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten hat, über die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung zu berichten. Der Bericht ist bis 1. Mai 2021 zu erstellen.
Leitlinie ist: Die Kreditwürdigkeitsprüfung bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag dient der Bewertung, ob es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird. Hierfür muss der Darlehensgeber nach einer Gesamtschau der relevanten Faktoren zu einer vernünftigerweise vertretbaren Prognose gelangen.
Damit steigt die Macht der Schufa in der Praxis erneut. Diese SCHUFA sammelt Daten von ihren Vertragspartner über deren Zahlungsmoral. Man kann in unserer modernen Informationsgesellschaft sagen, dass ein schlechter SCHUFA Eintrag ähnlich wie die Pest im Mittelalter für den Betroffenen schlimme Folgen hat.
Schlechte Schufa – der ist im Grunde aus dem Geschäftsverkehr ausgeschlossen. Ausnahmen werden nicht gemacht, sonst droht der Bank ein Verfahren mit der Bundesanstalt der Finanzaufsicht…..