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MAXDA Speyer

So langsam zieht das betrügerische Handeln des Unternehmens MAXDA nun doch seine Kreise im Internet, und das ist gut so. Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern über 7 Jahre offenbar systematisch Kunden betrogen. Genau diese Feststellungen kann man in 2 Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nachlesen.

Nun darf man sich als Außenstehender dann sicherlich einmal die Frage stellen: „Muss man dem Unternehmen MAXDA nicht die gewerberechtliche Erlaubnis entziehen?“.

Wer 175.000 Kunden betrogen hat, der hat aus unserer Sicht jeglichen Anspruch darauf, sein Geschäft weiterzuführen, verloren. Genau diese Frage, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, haben wir auch der Stadtverwaltung Speyer gestellt. Eine Antwort bleibt bisher leider aus.

Grotesk an diesem Vorgang ist aber, dass die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in einer offiziellen Pressemeldung zu dem Vorgang nicht einmal den Namen des Unternehmens MAXDA benennt, in Veröffentlichungen im Bundesanzeiger aber das Unternehmen vollumfänglich benennt, mit allen Daten. Was soll eine solche Rücksichtnahme bitte? Die haben betrogen, betrogen, betrogen………….. und aus Zitat:

Sehr geehrter Herr Bremer,

unsere Veröffentlichungspraxis ist das Ergebnis der Abwägung zwischen dem Informationsbedürfnis der Geschädigten und der Öffentlichkeit und dem Datenschutz und entspricht der Gesetzeslage. Die Pressemitteilung informiert über ein Verfahren im öffentlichen Interesse.

Der Name des betroffenen Unternehmens sollte in solchen Mitteilungen nicht genannt werden, auch weil er für Unbeteiligte nicht so interessant ist. Aber für den, der betroffen und geschädigt ist, wird diese Pressemitteilung eine besondere Bedeutung haben und er kann sich weiter informieren.

Mit freundlichen Grüßen/Dr. Gehring/Leitender Oberstaatsanwalt

So heißt es in einer Antwort der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern an unsere Redaktion auf unsere Presseanfrage.

Mit Verlaub, sehr geehrter Herr Dr. Gehring, Datenschutz kann doch in der Konsequenz keine betrügerischen Unternehmen schützen. Haben solche Unternehmen nicht grundsätzlich nach solchen Taten jedes Anrecht darauf verloren? Lassen wir diese Frage einmal im Raum stehen, denn natürlich hat auch das Bundesland Rheinlandpfalz möglicherweise einen Millionenvorteil von dem unverständlichen Handeln der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.

30 Millionen hat das Unternehmen MAXDA an die Staatskasse bezahlt. Jenes Geld was bei den Kunden des Unternehmens MAXDA abgezockt wurde. Nun haben betroffene Kunden 6 Monate die Möglichkeit, hier ihren Anspruch geltend zu machen, um den entstandenen Schaden zurück zu bekommen. Alles Geld, was dann übrig bleibt, das behält das Land Rheinlandpfalz. Super oder? Da hätte ich auch wenig Interesse daran, dass sich viele betrogene Kunden bei mir melden und Geld haben wollen. Ist das aber nicht ein Justizskandal, der sich da anbahnt?

Wissen muss man, dass die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger nur zum Teil im Google Index vorhanden sind, heißt, man findet die Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gar nicht, wenn man nicht weiß, wo die steht. Zudem sorgt das Unternehmen MAXDA derzeit möglicherweise dafür, dass alle Informationen dazu im Suchergebnis nur ganz kurz erscheinen, dann im Nirwana des Internets verschwinden. Das nennt Google dann wohl „aktiven Verbraucherschutz“.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 06.05.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: 1820796 (CC0), Pixabay

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