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MAXDA – Skandal?

– Nach den gerichtlichen Feststellungen wurden die betroffenen Kunden betrügerisch in Höhe der jeweils eingezogenen Auslagen geschädigt.

Was für ein niederschmetternder Satz, den man da in einer Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nachlesen kann, denn das dürfte mit Sicherheit dem Image des Unternehmens nicht förderlich sein.

Jenem Unternehmen, was nun möglicherweise auch Probleme mit seiner gewerberechtlichen Erlaubnis, erteilt durch die Stadt Speyer, bekommen könnte. Aus unserer Sicht kann man diese mit diesem Wissen nicht fortbestehen lassen.

Wir haben dazu die Stadtverwaltung Speyer angeschrieben und um eine Stellungnahme gebten, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Möglicherweise wird man nun auch dort gewerberechtlich tätig werden. Es wäre zumindest zu wünschen.

Nun gibt es zusammen mit der Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern auch einen Aufruf an Geschädigte dieses „betrügerischen Handelns“, sich bei ihr zu melden. Hier haben diese Geschädigten nun die Möglichkeit ihren Schaden zurückerstattet zu bekommen.

Zitat:

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH hat im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 6. Oktober 2017 in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Außendienstmitarbeitern für Tausende von Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. Bei Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags wurden den Darlehensinteressenten so genannte Auslagenübernahmeerklärungen zur Unterzeichnung vorgelegt, worin sich die Darlehensinteressenten verpflichteten, die in der Auslagenübernahmeerklärung bereits berechneten Auslagen der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH zu übernehmen. In der Folgezeit wurden die Auslagen, die sich in der Regel zwischen 100 und 200 Euro pro Darlehensinteressent bewegten, von der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH eingezogen, obwohl dieser tatsächlich keine Auslagen entstanden waren, da die Auslagen von den Außendienstmitarbeitern selbst getragen wurden.

Nach den gerichtlichen Feststellungen wurden die betroffenen Kunden betrügerisch in Höhe der jeweils eingezogenen Auslagen geschädigt.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihr Recht auf Entschädigung geltend machen zu können.

Geschädigte können daher binnen einer Frist von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger ihre Ansprüche bei der

Zitat Ende

Nun hoffen wir natürlich, dass möglichst viele Geschädgte diese unsere Veröffentlichungen dazu lesen, so Thomas Bremer, denn es ist ihr Geld, was sie als Geschädigter zurückbekommen können.

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 01.05.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: stevepb (CC0), Pixabay

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